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Der Zürcher Schullehrplan nimmt Gestalt an: Seit der offiziellen Veröffentlichung der neuen Mindestvorgaben des SBFI Ende April 2025 schreitet das Projekt mit klaren Zielsetzungen voran. Im Wissen darum, dass trotz erheblicher Verzögerungen auf Bundesebene der Einführungstermin des Schullehrplans ABU unverändert auf den Schuljahresbeginn 2026/27 festgelegt ist, arbeitet die Projektgruppe mit Hochdruck auf die für den September 2025 in den Fachschaften Allgemeinbildung angekündigte Konsultation des Schullehrplans hin. Daniel Degen von der PH Zürich begleitet das Projekt in pädagogisch-didaktischer Hinsicht. Erklärtes Ziel ist es, im September das 1. und 2. Lehrjahr für EBA, das 1. Lehrjahr EFZ sowie die Regelungen rund um das Qualifikationsverfahren (QV) zur Konsultation freigeben zu können.
Die Konsulation wird vom 8. bis 26. September 2025 stattfinden und durch das jeweilige Projektmitglied der Berufsfachschule geleitet werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ab dem Schuljahr 2026/27 empfiehlt die Projektleitung, Marianne Glutz, frühzeitig Weiterbildungen über die PH Zürich oder das EHB zu organisieren. Ebenso ist für die Vorbereitung der Unterrichtsunterlagen für das 1. Lehrjahr (EBA und EFZ) im kommenden Frühjahrssemester ausreichend Zeit einzuplanen. Die Projektleitung geht davon aus, dass spätestens im April 2026 die Vorgaben für das 1. Lehrjahr sowie das neue QV vom Bildungsrat verabschiedet sein werden.
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Wir legen großen Wert auf die Sicherheit unserer internen Systeme und Daten. Um den Schutz weiter zu erhöhen, haben wir beschlossen, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für den internen Bereich einzuführen.
Ab sofort ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugriff auf unsere internen Systeme aktiviert. Dies bedeutet, dass neben dem Passwort ein zweiter Bestätigungsschritt nötig ist, um sich anzumelden. Dieser zusätzliche Schritt erhöht die Sicherheit erheblich und schützt unsere Daten vor unbefugtem Zugriff.
Wir danken für eure Unterstützung und euer Verständnis. Sollten Fragen oder Probleme bei der Einrichtung oder Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung auftauchen, stehen wir euch gerne zur Verfügung.
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Der Bundesrat hat am 13.06.2025 die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung verabschiedet (Medienmitteilung).
Die Revision der Berufsmaturität bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Englisch wird nun als dritte Sprache und Pflichtfach fest verankert. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden kantonal oder interkantonal vorbereitet und überprüft, und die Notenberechnung wird aussagekräftiger gestaltet. Falls die Berufsmaturität während der Berufslehre nicht bestanden wird, kann sie nun nach Abschluss der Lehre wiederholt werden. Zudem werden im Rahmenlehrplan klare Vorgaben für Blended Learning, also die Kombination von traditionellem Unterricht mit digitalen Medien, festgelegt. Die interdisziplinäre Projektarbeit wird inhaltlich erweitert und gestärkt. Diese Maßnahmen sollen die Qualität der Berufsmaturität verbessern und die Absolventinnen und Absolventen besser auf weitere Studien vorbereiten.
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Der Bildungsrat hat am 12. Mail 2025 entschieden, dass die Schlussprüfung im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung schriftlich erfolgt. Der Beschluss stützt sich auf die Konsultation zentraler Anspruchsgruppen wie LKB, ZLB, VPOD, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen sowie der Kerngruppe und der Projektausschuss des Projekts "kantonaler Lehrplan Allgemeinbildung".
Massgebend war die pädagogische Überlegung, die drei Bestandteile des Qualifikationsverfahrens - Schlussarbeit, Erfahrungsnote und Schlussprüfung - voneinander abzugrenzen. Die schriftliche Schlussprüfung bezieht sich daher nicht auf die Schlussarbeit, sondern prüft breit das erworbene Wissen und Können in der Allgemeinbildung. Eine zentral erstellte, schriftliche Prüfung gewährleistet kantonsweit einheitliche Standards und hohe Qualität. Eine zusätzliche mündliche Prüfung hätte erhelblichen Mehraufwand, höhere Kosten und Unterrichtsausfall verursacht. (Quelle: Bildungsdirektion, Medienmitteilung, 20.05.2025)
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Am 6. Mai fand wie an der Delegiertenversammlung angekündigt der "Runde Tisch BM" statt. Nachdem wir im Vorfeld an zwei Onlinesitzungen die Stimmen der Lehrpersonen eingeholt hatten, konnten wir gut vorbereitet in die Diskussion mit dem MBA gehen. Diskutiert wurde dabei vor allem der prüfungsfreie Zugang zur BM2, die Verbindlichkeit der Vorbereitungskurse, die Kommunikation mit angehenden Studierenden und das geplante Provisorium BM2.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
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Wir gratulieren Micha Ruflin zur Wahl in den BVK Stiftungsrat als Vertreter der SekII-Schulen!
Neben Micha wurde Claudia Frei (Kantonsschule Zürcher Oberland) als Stiftungsratsmitglied des Wahlkreises I (Schulen) gewählt. Micha tritt in die Fussstapfen von Irene Willi, welche nicht mehr zur Wiederwahl antritt.
Hier geht es zu den weiteren Informationen zur Stiftungsratswahl.
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Zehn Preise für herausragende Abschlussarbeiten
An der Preisverleihung vom 12. Mai 2025 hat die Jury die zehn besten Abschlussarbeiten (VA/IDPA) des Schuljahres 2024/2025 prämiert.
Der Verein Nachhaltigkeitspreis zeichnet seit 24 Jahren Berufslernende aus, die sich in ihren Vertiefungsarbeiten (VA) und Berufsmaturitätsarbeiten (IDPA) mit aktuellen Fragen zur Nachhaltigkeit auseinandersetzen und diese für den ZKB Nachhaltigkeitspreis einreichen. Eine sechsköpfige Jury unter der Leitung des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes bewertet diese anhand der Kriterien: nachhaltigkeitsbezogene Gegenwartsfrage, konkreter
Handlungsbezug und Gesamteindruck. Die Preissumme für die besten zehn Arbeiten beträgt insgesamt 5'300 Franken. Zusätzlich erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger eine Urkunde, die sie ihren Bewerbungen beifügen können. Hauptsponsorin ist die Zürcher Kantonalbank.
Die glücklichen Gewinner und die Themen ihrer Arbeiten findet ihr hier: Preisverleihung | ZKB Nachhaltigkeitspreis für Berufslernende
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Die neue Verordnung des SBFI über «Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung» (VMAB) und den diesbezüglichen Rahmenlehrplan (RLP) wurden erlassen und treten am 1.1.2026 in Kraft. Die Verordnung und der Rahmenlehrplan zur Revision des ABU sind auf der Website des SBFI aufgeschaltet.
Gemäss neuer Verordnung werden Rahmenlehrplan und Verordnung zukünftig mindestens alle sieben Jahre durch die Verbundpartnerschaft überprüft.
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Seit dem 28.2.25 ist ein nächster Schritt in Sachen ABU-Reform getan. Das SBFI hat entschieden, dass zusätzlich zur Erfahrungsnote und der vertiefenden Schlussarbeit weiterhin eine Schlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht durchgeführt wird, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Jedoch wird die Entscheidung über die Art der Abschlussprüfung (mündlich oder schriftlich) nun den Kantonen überlassen. Alle Informationen dazu sind auf der Seite des SBFI zu finden:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-104346.html
Ziel bleibt weiterhin die Inkraftsetzung der neuen Verordnung per 1. Januar 2026. Die Verordnung sieht auch eine Evaluation der Bestimmungen nach sieben Jahren vor. Bei dieser Gelegenheit kann überprüft werden, wie sich die Lösung für das Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung bewährt hat. Das SBFI hat zu dieser Kompromiss-Lösung noch eine Konsultation der Verbundpartner und der mitinteressierten Bundesstellen eingeleitet, danach wird im Kanton Zürich der Bildungsrat über die Prüfform entscheiden müssen.
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Mit der Veröffentlichung des Ergebnisberichts am 20. Januar 2025 ist die nationale Vernehmlassung zur Reform abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen zwei Hauptaspekte, bei denen die Meinungen auseinandergehen: Einerseits den Wegfall der Möglichkeit, bei integrierter Allgemeinbildung von der Verordnung abzuweichen, andererseits die Abschaffung der Schlussprüfung. Mehr dazu findet ihr hier.
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Am 5. November war es endlich soweit: Die Bildungsdirektorin Silvia Steiner und der Amtschef Nik Schatzmann traten vor die Medien, um den neuen Gesetzesvorschlag der Regierung nach der Vernehmlassung und einer gründlichen Überarbeitung vorzustellen. Der neue Vorschlag ist nach einer ersten Sichtung fair und ausgewogen. Das Versprechen, die Rückmeldungen einfliessen zu lassen, wurde im Sinne eines Kompromisses eingehalten. Nun hat der Kantonsrat zu entscheiden. Weitere Informationen: Webseite Bildungsdirektion
Das Projekt Governance sollte die Attraktivität der Anstellungsbedingungen für Schulleitungen im System der Sekundarstufe II steigern und zusätzlich Prozesse, Abläufe und Rollen in diesem System klären. Ausgelöst wurde der Auftrag zu diesem Projekt von mehreren Seiten, insbesondere aber durch zwei politische Vorstösse (Postulat 46/2015 (Postulat Wettstein) und Motion 297/2018 (Motion Gujer)). Die Wiederaufnahme der Revision des EG BBG ist ein weiterer Grund für dieses Projekt. Die LKB war offizielle Vernehmlassungspartnerin.
Die Vernehmlassung der Entwürfe für das Projekt Governance dauerte vom 31. März bis zum 30. Juni 2023. Die offizielle Antwort der LKB wurde aufgrund einer breiten Umfrage an den Schulen erstellt. Der Vorstand hat versucht, alle Rückmeldungen und Kommentare in der einen oder anderen Weise abzubilden. Allen, die sich mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt und uns darin unterstützt haben, die vielfältige Berufsschullandschaft in unserer Antwort gebührend abzubilden, sei nochmals ganz herzlich gedankt!
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Die DLH-Community-Kanäle kennen mittlerweile alle. Weit weniger bekannt sind bisher die Communities of Practice – kurz CoPs, die sich aus den Community-Kanälen entwickelten. Diese sind durch einen kontinuierlichen Fachaustausch geprägt und werden von einer Person professionell geleitet und moderiert. Mittlerweilen existieren bereits 14 CoPs zu fachlichen und überfachlichen Themen (z.B. Englisch, Gamification, KI/ChatGPT). Konkret werden derzeit Lehrpersonen für eine Zusammenarbeit in den Fächern Deutsch (BM) und evt. auch für ABU und vom KV gesucht. Bei Interesse an der Teilnahme in einer CoP kann man sich direkt an die entsprechende CoP-Leitung wenden: https://dlh.zh.ch/home/cops
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Die Vernehmlassung der überarbeiteten "Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung" (MVAB) und des "Rahmenlehrplans" (RLP) im Rahmen der ABU-Reform endete auf kantonaler Ebene am 6. Mai 2024 und auf Bundeseben am 1. Juli 2024.
Die Ergebnisse aller an die LKB eingereichten Stellungnahmen aus den Fachgruppen wurden von den ABU-Lehrkräften im Vorstand analysiert und zusammengestellt. Die Analyse wurde durch die LKB am 11. Juli an die Fachgruppenleitungen zurückgesandt und sind ebenfalls mittels untenstehendem Link downloadbar.
Die Anhörungsdokumente sowie der Ende Oktober zu erwartende Ergebnisbericht des Bundesdepartements sind unter untenstehendem Link verfügbar.
Zwischenzeitlich erreichte den Bundesrat eine Interpellation der Nationalrätin Regina Durrer (Mitte), welche am 28. August durch den Bundesrat beantwortet wurde (siehe Link).
Vernehmlassungen | Fedlex (admin.ch)
Interpellation zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
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Der Schweizerische Verband für allgemeinbildenden Unterricht feiert am 7. November 2024 sein vierzigjähriges Bestehen.
Der Vorstand lädt dazu die Mitglieder zur GV, Speis und Trank sowie einem Referat in die BBZB Luzern (Bahnhof) ein. Für SVABU-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos - eine Anmeldung jedoch Pflicht. Weiter Infos sind unter www.svabu.ch zu finden.
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Der Regierungsrat hat mit dem Beschluss Nr. 907/2023 die privat beschafften, selbstverwalteten und zu geschäftlichen Zwecken verwendeten Smartphones und Computer von Lehrpersonen und dem Verwaltungs- und Betriebspersonal der Sekundarstufe II als festen Bestandteil des Arbeitsplatzes auf der Sekundarstufe II definiert.
Die Weisung der Bildungsdirektion über die Nutzung und Vergütung von diesen mobilen elektronischen Geräten liegt nun vor. Es gilt: Für das privat beschaffte Smartphone werden CHF 26.50 pro Monat entrichtet, für den privat beschafften Computer CHF 30.00 pro Monat. Die Pauschalen werden rückwirkend per 1. März 2024 ausbezahlt. Sollten von der Schule zur Verfügung gestellte Geschäftscomputer oder Smartphones verwendet werden, entfällt der Anspruch auf die Pauschale.
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Vernehmlassung der Revision!
Am 10. April hat die öffentliche Vernehmlassung zur BM-Verordnung (BMV), zum RLP-BM sowie zur BM-Strategie begonnen. Sie dauert bis am 24. Juli 2024. Die offiziellen Vernehmlassungsunterlagen sind unter
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/1/cons_1 einzusehen.
Die Arbeitsgruppe BM des Vorstands hat nun gemeinsam mit Interessierten der Berufsmaturitätsschulen eine Vernehmlassungsantwort ausgearbeitet und an das MBA weitergeleitet. Diese könnt ihr hier einsehen:
Einige Aspekte, die eingebracht wurden, werden eher auf kantonaler statt auf nationaler Ebene von Belang sein, weshalb diese nicht in der Vernehmlassungsantwort zu finden sind. Wir haben diese Antworten jedoch gesammelt und werden sie für eine kantonale Erarbeitung wieder zur Hand haben.
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Definitiv eingeführt bei guten Vornoten
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An der Delegiertenversammlung im März 2024 wurden wir von Martin Egger (Programmleiter DiWaSekII) über die IKT-Grundversorgung (Informations- und Kommunikationstechnologien) informiert. Der Leitgedanke sieht vor, dass aktuelle, sichere, bedürfnisgerechte und zuverlässige Technologien im Unterricht selbstverständlich genutzt werden und orts‐ und zeitunabhängig das Lehren und Lernen bereichern. Disponiert ist als Entschädigung für privat beschaffte und finanzierte Geräte (BYOD=Bring your own device, gemeint sind Smartphones und Computer) von Lehrpersonen eine wiederkehrende monatliche Zahlung (RRB Nr. 907/2023). Die Inkraftsetzung folgt in Kürze. Die Mindestanforderungen und Empfehlungen für Computer findet ihr unter folgendem Link:
https://help.mba.zh.ch/images/IKT-Grundversorgung/BYOD-Computer_Anforderungen.pdf
Die Allgemeinen Nutzungsrichtlinien (ANRL) zu Nutzung von BYOD, Datenschutz und Datensicherheit sowie Urheberrechte sind hier festgehalten. Alles Weitere findet ihr auf der Wissensdatenbank DSC Sek II.
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Die Schulen arbeiten an der Umsetzung
Ab Schuljahr 2023 wird der schulische Teil der KV-Lehre und des Detailhandels komplett umgestaltet. Die Grundidee der Reform der SKKAB (Schweizerische Konferenz der Ausbildungs- und Prüfungsbrachen) sieht eine engere Verknüpfung von Praxis und Theorie sowie einen Übergang zur „Handlungskompetenzorientierung“ vor.
Die bisherigen Fächer werden zu fünf Handlungskompetenzbereichen zusammengefasst, eine von zwei Fremdsprachen soll optional sein, ebenso FRW und digitale Kompetenzen. Die Schulen haben zusammen mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt einen Parforce geleistet, damit die neuen Lehrpläne auf das neue Schuljahr umgesetzt werden können.
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Dokumentation zur Diskussion zu den Lektionen und Stundenkonto:
Überlegungen zur Handhabung des Stundenkontos an den verschiedenen Schulen | Ergebnisse aus dem Workshop «Lektionenkonto» | Leitideen zu Anstellungs-und Arbeitsbedingungen von Lehrpersonen an Berufsfachschulen | Richtlinien | ...
Auf das Schuljahr 17/18 trat die «Richtlinie –Anwendung des Stundenkontos und Gewährung von Zusatzleistungen ...»in Kraft. Sie wurde von der Bildungsdirektion verfügt. Das Mittelschul-und Berufsbildungsamt bezweckt damit, eine gewisse Einheitlichkeit und Transparenz bezüglich Entlastungen und Abrechnungen über das Stundenkonto an und zwischen den Schulen zu fördern.