Der Bildungsrat hat am 12. Mail 2025 entschieden, dass die Schlussprüfung im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung schriftlich erfolgt. Der Beschluss stützt sich auf die Konsultation zentraler Anspruchsgruppen wie LKB, ZLB, VPOD, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen sowie der Kerngruppe und der Projektausschuss des Projekts "kantonaler Lehrplan Allgemeinbildung". 

Massgebend war die pädagogische Überlegung, die drei Bestandteile des Qualifikationsverfahrens - Schlussarbeit, Erfahrungsnote und Schlussprüfung - voneinander abzugrenzen. Die schriftliche Schlussprüfung bezieht sich daher nicht auf die Schlussarbeit, sondern prüft breit das erworbene Wissen und Können in der Allgemeinbildung. Eine zentral erstellte, schriftliche Prüfung gewährleistet kantonsweit einheitliche Standards und hohe Qualität. Eine zusätzliche mündliche Prüfung hätte erhelblichen Mehraufwand, höhere Kosten und Unterrichtsausfall verursacht. (Quelle: Bildungsdirektion, Medienmitteilung, 20.05.2025)

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