Die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKB) ist die Vertretung der Lehrpersonen in der Synode, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen, an Lehrwerkstätten oder an Heim- und Sonderschulen unterrichten.
Die LKB bildet zusammen mit der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM) und der Lehrpersonenkonferenz der Volksschulen (LKM) die Schulsynode des Kantons Zürich
Organe
Vollversammlung
Das oberste Organ der LKB ist die jährlich stattfindende Vollversammlung. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der Lehrpersonenkonferenz sowie die weiteren Mitglieder des Vorstands
Die Vollversammlung dient dem Austausch und der Information. Sie nimmt zu wichtigen schulischen Fragen Stellung.
Vorstand
Der Vorstand der LKB besteht mit der Präsidentin oder dem Präsidenten aus elf Mitgliedern
Der Vorstand bezeichnet die Vertretung der Synode für die Kommissionen und Arbeitsgruppen des Bildungsrates und der Bildungsdirektion. Er beruft die Vollversammlung und die Delegiertenversammlung ein und leitet deren Sitzungen. Er vertritt ausserdem die Geschäfte der Lehrpersonenkonferenz gegenüber der Bildungsdirektion und gegen aussen.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der oben genannten Schulen. Jede Schule hat Anspruch auf mindestens einen Delegierten oder eine Delegierte. Schulen mit mehr als tausend Lernenden haben Anspruch auf proportional mehr Delegierte.
Die Delegiertenversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich und nimmt Stellung zu wichtigen schulischen Fragen, insbesondere auch zu Rechtserlassen. Die Vertretung der Berufsfachschulen im Bildungsrat wird durch die Delegiertenversammlung gewählt.
Ausführlichere Informationen: Synodalverordnung des Kantons Zürich.