Allgemeine Ziele:
Auszeit, Regeneration, Reflexion, Kompetenzerweiterung, Freude und Gesundheit
Rechtliche Grundlage:
Das verbriefte Recht und die Pflicht zu einer einmaligen Auszeit - der sogenannten Intensivweiterbildung(IWB) - ist in der MBVVO §20 festgeschrieben: „Jede unbefristet angestellte Lehrperson ist grundsätzlich verpflichtet, zwischen dem vollendeten 12. und 20. Dienstjahr seit Beginn der unbefristeten Anstellung einen bezahlten fachbezogenen Weiterbildungsurlaub von in der Regel 10 Schulwochen zu absolvieren. Basis für die Berechnung des Lohnes ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre. Das Mittel- und Berufsbildungsamt bewilligt den Weiterbildungsurlaub gestützt auf ein ausführliches Programm. Die Schulleitung bestimmt den Zeitpunkt.“
Zwei Möglichkeiten:
In der einen Variante bietet die PHZH ein Gesamtkonzept an, das die IWB vorbereitet und begleitet. In der Gruppe werden Standortbestimmungen durchgeführt und Reflexionen in Gang gesetzt. Die PHZH hilft bei der Planung des Projekts und stellt den Antrag zur Bewilligung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
In der anderen Variante gestaltet die Lehrperson zusammen mit ihrer Schulleitung (BFS) die IWB individuell. Die Schulleitung stellt den Antrag zur Bewilligung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Weitere Informationen und Links:
Informationen über IWB ab 2022 und intensiv Weiterbildung (PHZH) ->