An der Delegiertenversammlung im März 2024 wurden wir von Martin Egger (Programmleiter DiWaSekII) über die IKT-Grundversorgung (Informations- und Kommunikationstechnologien) informiert. Der Leitgedanke sieht vor, dass aktuelle, sichere, bedürfnisgerechte und zuverlässige Technologien im Unterricht selbstverständlich genutzt werden und orts‐ und zeitunabhängig das Lehren und Lernen bereichern. Disponiert ist als Entschädigung für privat beschaffte und finanzierte Geräte (BYOD=Bring your own device, gemeint sind Smartphones und Computer) von Lehrpersonen eine wiederkehrende monatliche Zahlung (RRB Nr. 907/2023). Die Inkraftsetzung folgt in Kürze. Die Mindestanforderungen und Empfehlungen für Computer findet ihr unter folgendem Link:
https://help.mba.zh.ch/images/IKT-Grundversorgung/BYOD-Computer_Anforderungen.pdf
Die Allgemeinen Nutzungsrichtlinien (ANRL) zu Nutzung von BYOD, Datenschutz und Datensicherheit sowie Urheberrechte sind hier festgehalten. Alles Weitere findet ihr auf der Wissensdatenbank DSC Sek II.