Der Regierungsrat hat mit dem Beschluss Nr. 907/2023 die privat beschafften, selbstverwalteten und zu geschäftlichen Zwecken verwendeten Smartphones und Computer von Lehrpersonen und dem Verwaltungs- und Betriebspersonal der Sekundarstufe II als festen Bestandteil des Arbeitsplatzes auf der Sekundarstufe II definiert.

Die Weisung der Bildungsdirektion über die Nutzung und Vergütung von diesen mobilen elektronischen Geräten liegt nun vor. Es gilt: Für das privat beschaffte Smartphone werden CHF 26.50 pro Monat entrichtet, für den privat beschafften Computer CHF 30.00 pro Monat. Die Pauschalen werden rückwirkend per 1. März 2024 ausbezahlt. Sollten von der Schule zur Verfügung gestellte Geschäftscomputer oder Smartphones verwendet werden, entfällt der Anspruch auf die Pauschale. 

 

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