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Regierungsrates des Kantons Zürich

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Fax/Mail: 13.09.2001

 

Medienmitteilung

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Sperrfrist bis Donnerstag, 1 3.09.2001 ,1 0.00 Uhr

Massnahmen im Anschluss an die Arbeitszeitstudie Lehrerschaft

ki. Der Regierungsrat hat beschlossen, ein Vernehmlassungsverfahren zu den Massnahmen durchzuführen, welche die Bildungsdirektion im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Arbeitszeitstudie Lehrerschaft von Professor Herman J. Forneck definiert hat. Im Vordergrund steht die Entlastung von Lehrpersonen, die Leitungsfunktionen haben oder sich in der Schulentwicklung engagieren.

Die Ergebnisse der Studie stützen sich ab auf eine Umfrage bei der Lehrerschaft. Über alle Stufen und Funktionen arbeiten rund zwei Drittel der Lehrerinnen und Lehrer mehr als 42 Stunden wöchentlich, ein Drittel kommt nicht auf 42 Stunden. Nachdem aus der Studie hervorgeht, dass vor allem Lehrpersonen mit Zusatzaufgaben wie Leitungsfunktionen und Schulentwicklungstätigkeiten stark belastet sind, zielen die vorgeschlagenen Massnahmen in erster Linie darauf ab, diese Lehrpersonen zu entlasten.

Im Volksschulbereich sollen den Schulpflegen statistisch betrachtet zwei Jahreslektionen auf drei Klassen für gezielte Entlastungen zur Verfügung stehen. Im Bereich Mittel- und Berufsschulen sollen auf derselben Basis insgesamt 1400 Jahreslektionen für Entlastungen verwendet werden können.

Weitere Massnahmen werden unter anderem geprüft in den Bereichen allgemeine Weiterbildung und Organisationsstrukturen. Zur Diskussion stehen u.a. ein Ausbau der Leitungskompetenzen der Schulleitungen oder Managementausbildungen für Leitungspersonen. Zudem werden Rationalisierungen im Bereich von Exkursionen, Projektwochen oder Sporttage geprüft. Ferner soll der Ausbau der Information über webbasierte Unterstützung der Unterrichtsvorbereitung eine Entlastung für die Lehrerschaft bringen.

Die Einführung der Entlastungslektionen erfordern gesetzliche Anpassungen auf Verordnungsstufe; sie können darum frühestens auf das Schuljahr 2002/2003 eingeführt werden. Die Kosten im Bereich Volksschule betragen jährlich insgesamt 10 Millionen Franken, wovon zwei Drittel auf die Gemeinden entfallen. Im Bereich Mittel- und Berufsschulen ist mit wiederkehrenden Mehrkosten von 5 Millionen Franken zu rechnen. Zur Finanzierung soll unter anderem einmalig die ordentliche jährliche Beförderungsquote von 0,4% verwendet werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Dezember 2001.

Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind ab 14. September im internet wie folgt verfügbar: http://www.bildungsdirektion.ch, Rubrik"Downloads", "Allgemeines", "Vernehmlassungen".

Weitere Auskünfte erteilen:

• Martin Wendelspiess, Chef Volksschulamt, Telefon 01 259 22 57

• Erich Leumann, stellvertretender Chef Mittelschul- und Berufsbildungsamt,

Telefon 01 259 43 92