Herrn
Prof.Dr. E. Buschor
Bildungsdirektor
Kaspar Escher-Haus
8090 Zürich
8142 Uitikon, 14. März 2001
Lohnwirksame Leistungsbeurteilung für BerufsschullehrerInnen
Sehr geehrter Herr Bildungsdirektor
Nach Personalverordnung §§ 16 bis 21 ist für die Zukunft auch für die Berufsschullehrpersonen eine differenziertere Leistungsbeurteilung als die bis jetzt angewandte vorgesehen, mit einer Unterscheidung neu in de facto 4 Stufen: ungenügend, genügend, gut und sehr gut.
Bereits bei der Ausarbeitung der jetzt gültigen Rahmenbedingungen für die Leistungsbeurteilung der BerufsschullehrerInnen hat die damalige Arbeitsgruppe, bestehend aus Schulleitern, Amt und LKB, für ein griffiges, praktikables System plädiert, d.h. im Wesentlichen für die Unterscheidung in ungenügend und genügend. Man hat im Weiteren schon damals darauf hingewiesen, dass es vordringlicher wäre, das seit Jahren aus den Fugen geratene Lohnsystem ins Lot zu bringen und vor allem die Anfangslöhne und die seit Jahren eingefrorenen Lohnstufen und Gehälter des Lehrpersonals anzuheben.
Unterdessen hat man bereits erste Erfahrungen mit der mehrstufigen Leistungsbeurteilung auf der Volksschulstufe gesammelt. Die Kommentare aus der Presse sind Ihnen bekannt, auch der Ruf nach «Uebung abbrechen». Ausserdem ist die in Aussicht gestellte Beförderung nach §21 nur "im Rahmen der bewilligten Kredite" nach Quoten gewährt worden, der Stufenanstieg lässt auch auf sich warten.
Dabei ist der Aufwand für eine differenzierte Leistungsbeurteilung unverhältnismässig gross. Massnahmen zur Förderung der Unterrichtenden und damit der Unterrichtsqualität fehlen jedoch. Das LQS misst und beurteilt leider nur – und dies erst noch auf eine Weise und nach Kriterien, die der Willkür und dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Das viele Geld könnte sinnvoller eingesetzt werden, für Vorwärtsstrategien, für Schulentwicklung, für Weiterbildung. Lehrerinnen und Lehrer brauchen partnerschaftliche Begleitung statt nur Kontrolle und Disziplinierung, die letzten Endes zu Demotivierung führen und zudem das Klima an den Schulen vergiften.
An den Berufsschulen ist die Lehrerinnen- und Lehrerbeurteilung eine Führungsaufgabe der Schulleitungen, der Schulkommissionen, und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass sie mit einem differenzierteren System hoffnungslos überfordert sein würden. Ein solches System wäre auch heikel und rekursanfällig. Fachleute, die bei Rekusren beigezogen werden müssten, verursachen Kosten, die wiederum in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen würden.
Wir bitten Sie deshalb, alles daran zu setzen, dass die Einführung eines mehrstufigen Systems verzichtet wird. Innerhalb des Rahmens der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz § 132: «Der Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Beurteilungssysteme und das Beurteilungsverfahren für das Personal der Verwaltung» könnte der Regierungsrat unserer Meinung nach durchaus seinen Spielraum ausnützen.
Wir danken Ihnen jetzt schon für eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegens.
Mit freundlichen Grüssen
Vorstand der Lehrerinnen- und
Lehrerkonferenz der Berufsschulen
des Kantons Zürich
Die Präsidentin:
Dr. Margrith Gysel
Kopie an Dr. H.Herrmann, MBA
Zur Kenntnisnahme an :
Dr. M. Zimmermann, Präsident Schulleiterkonferenz Berufsschulen
Prof. E. Schmid, Präsident Schulleiterkonferenz Mittelschulen
Prof. Stephan Aebischer, Präs. MVZ
L. Lätzsch, Koordinatorin VLV