Herrn

Prof.Dr. E. Buschor

Bildungsdirektor

Kaspar Escher-Haus

8090 Zürich

 

8142 Uitikon, 14. März 2001

Lohnwirksame Leistungsbeurteilung für BerufsschullehrerInnen

 

Sehr geehrter Herr Bildungsdirektor

Nach Personalverordnung §§ 16 bis 21 ist für die Zukunft auch für die Berufsschullehrpersonen eine differenziertere Leistungsbeurteilung als die bis jetzt angewandte vorgesehen, mit einer Unterscheidung neu in de facto 4 Stufen: ungenügend, genügend, gut und sehr gut.

Bereits bei der Ausarbeitung der jetzt gültigen Rahmenbedingungen für die Leistungsbeurteilung der BerufsschullehrerInnen hat die damalige Arbeitsgruppe, bestehend aus Schulleitern, Amt und LKB, für ein griffiges, praktikables System plädiert, d.h. im Wesentlichen für die Unterscheidung in ungenügend und genügend. Man hat im Weiteren schon damals darauf hingewiesen, dass es vordringlicher wäre, das seit Jahren aus den Fugen geratene Lohnsystem ins Lot zu bringen und vor allem die Anfangslöhne und die seit Jahren eingefrorenen Lohnstufen und Gehälter des Lehrpersonals anzuheben.

Unterdessen hat man bereits erste Erfahrungen mit der mehrstufigen Leistungsbeurteilung auf der Volksschulstufe gesammelt. Die Kommentare aus der Presse sind Ihnen bekannt, auch der Ruf nach «Uebung abbrechen». Ausserdem ist die in Aussicht gestellte Beförderung nach §21 nur "im Rahmen der bewilligten Kredite" nach Quoten gewährt worden, der Stufenanstieg lässt auch auf sich warten.

Dabei ist der Aufwand für eine differenzierte Leistungsbeurteilung unverhältnismässig gross. Massnahmen zur Förderung der Unterrichtenden und damit der Unterrichtsqualität fehlen jedoch. Das LQS misst und beurteilt leider nur – und dies erst noch auf eine Weise und nach Kriterien, die der Willkür und dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Das viele Geld könnte sinnvoller eingesetzt werden, für Vorwärtsstrategien, für Schulentwicklung, für Weiterbildung. Lehrerinnen und Lehrer brauchen partnerschaftliche Begleitung statt nur Kontrolle und Disziplinierung, die letzten Endes zu Demotivierung führen und zudem das Klima an den Schulen vergiften.

An den Berufsschulen ist die Lehrerinnen- und Lehrerbeurteilung eine Führungsaufgabe der Schulleitungen, der Schulkommissionen, und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass sie mit einem differenzierteren System hoffnungslos überfordert sein würden. Ein solches System wäre auch heikel und rekursanfällig. Fachleute, die bei Rekusren beigezogen werden müssten, verursachen Kosten, die wiederum in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen würden.

Wir bitten Sie deshalb, alles daran zu setzen, dass die Einführung eines mehrstufigen Systems verzichtet wird. Innerhalb des Rahmens der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz § 132: «Der Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Beurteilungssysteme und das Beurteilungsverfahren für das Personal der Verwaltung» könnte der Regierungsrat unserer Meinung nach durchaus seinen Spielraum ausnützen.

Wir danken Ihnen jetzt schon für eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegens.

Mit freundlichen Grüssen

 

Vorstand der Lehrerinnen- und

Lehrerkonferenz der Berufsschulen

des Kantons Zürich

 

Die Präsidentin:

Dr. Margrith Gysel

 

Kopie an Dr. H.Herrmann, MBA

Zur Kenntnisnahme an :

Dr. M. Zimmermann, Präsident Schulleiterkonferenz Berufsschulen

Prof. E. Schmid, Präsident Schulleiterkonferenz Mittelschulen

Prof. Stephan Aebischer, Präs. MVZ

L. Lätzsch, Koordinatorin VLV