Klarstellungen zur LKB-Politik

 

Mit Erstaunen hat der LKB-Vorstand den Brief von M. Zimmermann, Schulleiter am KV Winterthur, ehemaliger LKB-Präsident, zur Kenntnis genommen, welcher im Forum 46/2000 auf der letzten Seite als Leserbrief publiziert wurde. (Vollständiger Wortlaut des Briefs)

 

Der Brief beginnt mit folgender Feststellung: "Sebstverständlich gibt es berechtigte Forderungen der Berufsschullehrerschaft."

 

Darin ist sich der LKB-Vorstand mit M. Zimmermann einig und diese berechtigten Forderungen sind auch allgemein bekannt. Aber in den folgenden Abschnitten des Briefes werden von M. Zimmermann Formulierungen verwendet, die so nicht stehen bleiben können und deshalb vom LKB-Vorstand klargestellt werden müssen. Es geht dabei um ganz grundsätzliche Dinge.

 

Folgende Behauptungen von M. Zimmermann bedürfen einer Klarstellung:

 

  1. Behauptung: Es werde gegen die neue Berufsschullehrerverordnung mit der "Brechstange" gekämpft.
  2. Tatsache ist aber, dass sich gegenwärtig die Vertreter der LKB, der Rektorenkonferenz und der drei BerufsschullehrerInnenverbände in Gesprächen/Verhandlungen mit Vertretern des MBA über eben diese Berufsschullehrverordnung befinden. Dies als "Brechstange" zu bezeichnen ist schlicht unverständlich und kommt einem Affront gegen alle beteiligten GesprächsteilnehmerInnen gleich.

     

  3. Behauptung: In der LKB hätten "Scharfmacher" das Kommando übernommen.
  4. Tatsache ist aber, dass an der letzten ordentlichen LKB Vollversammlungen in demokratisch korrekter Art beschlossen wurde, einen auf der a.o.VV vom Mai 1999 angekündigten Warnstreik nicht durchzuführen, weil Herr Regierungsrat Buschor persönlich seine Gesprächsbereitschaft signalisiert hat und dies jetzt auch eingehalten wird. Die LKB war immer an Gesprächen interessiert und nicht an einer Konfrontation. Dass dies nun auch von Seiten des Regierungsrats so gesehen wird, freut den LKB-Vorstand.

     

  5. Behauptung: Die LKB sei eine "Zwangsgewerkschaft".
  6. Tatsache ist aber, dass in der LKB alle BerufsschulehrerInnen und alle SchulleiterInnen des Kantons Zürich repräsentiert sind. Die LKB ist eine öffentlich-rechtliche Organisation. Diese Organisation als Zwangsgewerkschaft zu bezeichnen ist etwa gleich absurd, wie wenn man die demokratischen Rechte der Kantonsbürgerinnen und Bürger als Diktatur bezeichen würde.

     

  7. Behauptung: Die LKB bediene sich Taktiken, die der Mottenkiste des Klassenkampfes entstammen.
  8. Tatsache ist jedoch, dass die LKB nichts unternommen hat und nichts unternimmt, das von den Mitgliedern nicht gewünscht und beschlossen wird. Der LKB-Vorstand hält sich strikt an diese Vorgabe und alles andere sind üble Unterstellungen. Mit dem System der Delegierten- und der Vollversammlungen ist garantiert, dass der Wille der Lehrpersonen aller Berufsschulen repräsentiert ist.

     

  9. Behauptung: Am Mikrofon der LKB-Versammlung produzieren sich Leute mit "rüpelhaftem Benehmen".

Tatsache ist, dass in der Schweiz immer noch die Redefreiheit gilt und es deshalb unstatthaft ist, gewisse von der eigenen Meinung abweichende Aeusserungen einfach als rüpelhaft abzuqualifizieren. Die Vollversammlung der LKB ist sicher mündig genug, um nach Anhörung verschiedener Meinungen darüber entscheiden zu können, was sie beschliesst und was nicht. Sie muss sich dabei nicht an Vorurteilen orientieren oder gar Zensur üben.

 

Für den LKB Vorstand ist es aus all den genannten Gründen völlig unverständlich und bedauerlich, dass ein Schulleiter und ehemaliger LKB-Präsident sich zu derartigen Formulierungen hinreissen lassen kann, die in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Selbstverständlich ist es das gute Recht von M. Zimmermann, seine Meinung zu sagen, aber ebenso klar ist es, dass es bei solchen Aeusserungen klug ist, sie mit den Fakten zu vergleichen.

 

Zum Schluss legt der LKB-Vorstand Wert darauf, die Meinung von Schulleiter M.Zimmermann als persönliche Aeusserungen zu verstehen und sie keineswegs als die typische Meinung eines Schulleiters zu betrachten. Die LKB ist im Gegenteil an einem guten Verhältnis zwischen Lehrpersonen und Schulleitungen interessiert, da ihr das Wohl der Gesamtheit der Berufsschulen ein zentrales Anliegen ist. Persönliche Meinungen können diese Grundeinstellung nicht ändern.

 

Oberstes Gebot der LKB-Politik ist Fairness.

 

Der LKB-Vorstand

 

April 2000