Bericht z.H. LKB-DV vom 23.6.2000
Information zu den Verhandlungen/Geprächen der Berufsschulehrerschaft mit dem MBA:
1. Ausgangslage
Die unmittelbare Vorgeschichte:
Nachdem die letzte ordentliche VV der LKB vom 18. Nov 99 beschlossen hat, auf einen Warnstreik zu verzichten und auf das Verhandlungsangebot von RR Prof. Buschor einzugehen, haben drei Verhandlungssitzungen mit dem MBA stattgefunden. Ein vierte Sitzung ist auf November 2000 angesetzt.
Der grösserer Zusammenhang
Während der 90er Jahre hat an allen Berufsschulen des Kantons Zürich eine kontinuierliche Verschlechterung der Schul- und Arbeitsbedingungen stattgefunden. Die Gründe für diesen Bildungsabbau sind bekannt. Der Regierungsrat und die bürgerliche Kantonsratsmehrheit haben diese Situation mit immer neuen Spar- und Umverteilungsmassnahmen selber verursacht.
Ein Trendwende hat sich ergeben, nachdem die ganze Berufsschullehrerschaft offen und massiv in einer ausserordentlichen Vollversammlung klare Forderungen zur Verbesserung der Situation an den Berufsschulen aufgestellt hat.
Unsere zentrale Forderung war und ist die Forderung nach einer Reduktion der Arbeitspensen in Angleichung an die Pensen der Mittelschulen. Es gibt jetzt im Kanton Zürich eine einheitliche Bildungsdirektion und es ist nicht einzusehen, warum bei gleicher Ausbildung auf gleicher Stufe an den Berufsschulen mehr gearbeitet werden soll, als an den Mittelschulen. Diese Forderung richtet sich in keiner Weise gegen die Mittelschule. Die Einsetzung einer Arbeitszeitstudie durch den Bildungsdirektor stellt in Bezug auf diese Forderung einen Teilerfolg dar.
Aber man sollte bekanntlich den Tag nicht vor dem Abend loben!
2. Gegenstand der Verhandlungen
Von der Verhandlungsdelegation wurde eine Prioritätenliste von Verhandlungspunkten ausgearbeitet, wobei man bewusst die Hauptforderung (Reduktion der Pensen) ausgeklammert hat. Diese Prioritätenliste basierte auf dem bekannten, an der aoVV verteilten Forderungskatalog.
(hier zur Erinnerung nochmals ein kurzer Blick auf diese Forderungen)
(Die bekannten 19 Punkte)
3. Die Verhandlungsdelegation
Die ursprüngliche Verhandlungsdelegation hat sich aufgrund von persönlichen Entscheidungen und der Beschlüsse der letzten o.VV leicht verändert, aber in der Substanz repräsentiert die Verhandlungsdelegation der Berufsschullehrerschaft immer noch die gleichen Interessen wie zu Beginn.
Von Seiten der Verbände haben an den Verhandlungen Theres Bernegger, Ricardo Tognella und Ursi Urech teilgenommen. Die LKB möchte an dieser Stelle diesen VerbandsvertreterInnen ausdrücklich für ihr Engagement danken.
Von Seiten der LKB haben sich Margrit Gysel und Hans Huonker an den Verhandlungen beteiligt. In unseren Voten haben wir uns an die in der Delegation abgesprochenen Positionen gehalten und diese vertreten.
Von Seiten der Schulleitungen haben an den Verhandlungen E. Pfister und M. Krähenbühl teilgenommen. Herr Pfister hat einen wichtigen Beitrag geleistet, indem er zu Handen der Rektorenkonferenz einen partnerschaftlich orientierten Vorschlag zur Mitwirkung der Lehrerschaft auf Schul- und Abteilungsebene ausgearbeitet hat. Die LKB hofft, dass die SLK diesem Vorschlag und den von Ursi Urech formulierten Ergänzungen zustimmt.
Von Seiten des Amts haben an den Verhandlungen der Amtschef M. Escher, Herr E. Leumann, Herr H. Herrmann (beide Stv des Amtschefs) und Herr Strittmatter vom Rechtsdienst teilgenommen. Herr Escher ist es gelungen, eine konstruktive Gesprächsatmosphäre zu schaffen.
Das Protokoll wurde von Frau Scherrer verfasst.
4. Verhandlungspunkte:
(der volle Wortlaut aller Protokolle)
Die prozentuale Altersentlastung für Teilzeitbeschäftigte wurde von der BD beschlossen. Der Antrag auf diesbezügliche Aenderung der MBVVo liegt z.H. des GesamtRR vor.
Nochmals klar und deutlich abgelehnt wurde sowohl von den Schulleitern als auch von allen LehreInnenvertretern, dass in den AK's(neu Schulkommissionen) die SL und die LehrerInnen kein Stimmrecht mehr haben sollen. Verbal zeigte das Amt Einsicht. Aber ob dieser Einsicht auch Taten folgen, bleibe dahingestellt.
Die Forderung nach einem Personalausschuss wurde vom VPOD zurückgestellt, wird aber reaktiviert, wenn es keine befriedigende Lösung gibt.
Das Mitsprache-Papier von E.Pfister und R.Tognella wurde von Ursi Urech (VPOD)mit einer Ergänzung versehen und zusammen mit dem Papier an die SLK weitergegeben (beide Papiere ebenfalls hier aufliegend).
LehrerInnenvertreter sollen generell bei den SL Sitzungen Stimmrecht haben. Bei grossen Schulen meint SL auch die Abteilungsleitung.
3. Anstellungsbehörde für SL und Unbefristete Lehrkräfte
Das bleibt ein strittiger Punkt: Soll die Anstellung durch AK/SK oder durch den BR erfolgen?
Das Amt Amt will die Anstellung auf auf AK bzw. neu Schulkommissionslevel haben.
à
Dies könnte akzeptiert werden, wenn die LehrerInnenvertretung garantiert ist und wenn die Löhne generell nicht ins Globalbudget fallen.
Bei unverschuldeter Entlassung sollte eine Ersatzstelle beim Kanton geboten werden.
Neu sind Abgangsentschädigung nach PG auch für LehrerInnen vorgesehen. PVO Art 7.
Das Recht der Lehrkräfte auf Weiterbildung (Kurse) während der Unterrichtszeit wird anerkannt. Die Lehrerbildungskommission soll eine Regelung ausarbeiten, die auf der Formel 50:50 beruht
Laut neuer MBVVo kann in Kompetenz SL bis zu 2 Wochen Weiterbildung bewilligt werden. Das ist neu, denn bisher war das Kompetenz Amt.
Die Intensivfortbildung soll erhalten bleiben.
Es soll einen Stundenpool pro Schule für Entlastungen geben.
(Pool aus Anteil des Globalbudgets)
Neu gilt von Amts wegen:
Auf Antrag des Rektors gibt es für Konvents- und Abt-Präs. grosser Schulen eine Stundenentlastung. Diese Regelung ist per sofort in Kraft.
8. Anstellungsbedingungen in der Weiterbildung
Für Lehrkräfte in der Weiterbildung sollen die gleichen Bedingungen gelten wie in der Grundausbildung.
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Die nächste Gesprächsrunde wurde abgemacht auf den 22. November 2000.
Diese Gespräche sollen laut Herrn M.Escher und Herrn E. Leumann in Zukunt regelmässig stattfinden, weil eine partnerschaftliche Gesprächskultur für alle beteiligten Seiten positive Effekte hat.
5. Vorläufige Bilanz im Vergleich zu den Forderungen der a.o. VV
Um es vorwegzunehmen: Das Fazit der bisherigen drei Verhandlungsrunden entspricht einem Teilerfolg. Aber so besonders viel ist es nicht. Immerhin ist es so dass die Berufsschullehrerschaft als Partner heute wieder ernst genommen wird.
Neben den finanziellen Aspekten ist vor allem der Punkt der MITSPRACHE/MITBESTIMMUNG von grosser Bedeutung.
-Hier wird sich zeigen, ob BerufsschulererInnen auch in teilautonomen Schulen als kompetente Partner ernst genommen werden.
-Hier wird sich zeigen ob die Lehrerschaft in den Aufsichts und Wahlgremien weiterhin vetreten ist.
-Und vor allem: Auf keinen Fall dürfen wir es zulassen, das die öffentlich rechtliche Mitbestimmung abgeschafft wird. Deshalb unterstützen wir auch vorbehaltlos den Kampf der Synode gegen die Abschaffung der öffentlich rechtlichen Mitbestimmung an den Volksschulen.
6. Ausblick
Damit der begonnene Weg weiterbeschritten werden kann, muss Folgendes beachtet werden: