Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Protokoll der dritten Sitzung
Sitzung vom 7. April 2000, Verhandlungsdelegation der Zürcher Berufsschullehrerschaft
Vorsitz: Herr Dr. M. Escher, Amtschef
Anwesend: Frau Th. Bernegger, Präsidentin KBZ
Frau U. Urech, VPOD
Herr R. Tognella, Präsident BVZ
Herr Dr. E. Pfister, SLK BS
Herr M. Krähenbühl, SLK BS
Herr Dr. H. Huonker, Vertreter LKB
Herr E. Leumann, Stv. Amtschef
Herr Dr. H. Herrmann, Stv. Abteilungsleiter
Entschuldigt: Frau Dr. M. Gysel
Herr L. Strittmatter
Protokoll: Frau R. Scherrer
Protokoll der letzten Sitzung
Zum Protokoll der Sitzung vom 29. Februar 2000 gibt es Ergänzungen/Änderungen wie folgt:
Punkt 3.3/3.4, Seite 2: Herr Tognella votiert ebenfalls für eine Änderung der Richtlinien, wie sie von Frau Urech .gefordert werden.
Punkt 3.5, Seite 4, Textzeile 6: Kursbesuche aber von .gewissen Schulleitungen verunmöglicht.
dito, Textzeile 22: statt Quartals-Urlaub muss es heissen Semester-Urlaub
2. Nächste Sitzung
Ein weiteres Sitzungsdatum wird vereinbart:
Mittwoch, 22. November 2000, 10.15 Uhr, im Kaspar Escher-Haus
3.Stock, Sitzungszimmer331
3. Traktandenliste
3.1 Mitspracherecht
Besprechung des Entwurfs der Richtlinien für die Schulordnungen
3.3 Anstellung von Schulleitung und unbefristeten Lehrpersonen
3.4 Erlass von Richtlinien zur Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen
Behandlung der drei Punkte
3.5 Weiterbildung während der Unterrichtszeit
Bericht der LBK-Sitzung vom 28.03.2000 (Herr E. Pfister)
3.1 Mitspracherecht
Herr Escher dankt Herrn Pfister für die Ausarbeitung des Entwurfs der Richtlinien für die Schulordnungen. Die Vorschläge sind gut und sinnvoll.
Frau Urech fordert die Regelung des Mitspracherechts und des Stimmrechts der Lehrervertreter in der MBVO oder im EG zum BBG. Der Konventspräsident soll mit Stimmrecht an den Schulleitungssitzungen und in der Schulkommission vertreten sein. In grösseren Schulen soll auch das Abteilungspräsidium angemessen vertreten sein. Vorschlag: paritätische Lehrervertretung an den Schulleitungs- und Schulkommissionssitzungen.
Herr Escher weist darauf hin, dass dieses Anliegen als Rahmenbestimmung in die Stellungnahme zur Vernehmlassung zum EG BBG einfliessen muss.
Herr Herrmann betont, dass unterschieden werden muss zwischen den Schulleitungssitzungen und den Schulkommissionssitzungen. Die Schulkommission wird unnötig aufgebläht und sehr schwerfällig, je mehr Mitglieder vertreten sind. In den Schulleitungssitzungen ist eine Vertretung wünschenswert.
Herr Pfister führt seine Schule als Beispiel an: es wären 8 Personen mehr in der Schulkommission und diese somit "überladen". Der Konventspräsident ist in den Schulleitungssitzungen und den Schulkommissionssitzungen zugegen und soll sein Stimmrecht behalten, worauf in der Stellungnahme zum EG BBG eindrücklich bestanden wird. Auf Ebene Schulleitungssitzungen ist eine Regelung in den Schulordnungen angepasst. Eine Regelung auf Konsensbasis soll jede Schule individuell aufnehmen.
Herr Tognella und Frau Bernegger plädieren beide für die Festhaltung des Stimmrechts des Konventspräsidenten.
Herr Krähenbübl findet eine Sitzungsteilnahme des Konventspräsidenten bei Abwicklung von operativen Geschäften, welche laufend (14täglich) stattfinden, nicht nötig. Ausserdem ist auch das Interesse daran nicht gegeben. Er schlägt vor, das Richtlinienpapier abzuändern (Seite 2, Punkt 3, mittlerer Abschnitt): "...kann bei Bedarf an den Sitzungen der Schulleitung zugezogen werden"
Ebenfalls die Stellungnahme zu organisatorischen Angelegenheiten als Aufgabe des Konvents (S. 1 ) erschwert seiner Meinung nach die Arbeit der Schulleitung. Betr. Punkt 2 S.1 zweitletzter Absatz: Diskrepanz zwischen den Wörtern "persönlich" und "stellvertretend"; Wunsch statt "die persönliche Stellungnahme" neu "seine Stellungnahme". Die Schulordnung ist je nach Schule (Grösse, Kultur) anzupassen. Von der Schulkommission wird diese zur
Genehmigung ans MBA weitergeleitet.
Dies sichert auch eine gewisse Kontrolle bei ev. Verschlechterung, wie HerrTognella betont.
Herr Huonker meint auch, dass eine angemessene Vertretung mit Stimmrecht nötig ist und je nach den Verhältnissen der Schule angepasst sein muss.
Herr Tognella findet den Vorschlag des Entwurfs gut und ist der Meinung, dass der Konventspräsident selbst entscheiden kann, an welchen Sitzungen er teilnehmen will.
Herr Escher gibt zu bedenken, dass es auch um die Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung geht.
Frau Urech weist auf die geänderten Verhältnisse (Abschaffung Beamtenstatus) und die Übergangszeit betr. neues PG hin. Es ist nicht nur eine Teilnahme an den Schulleitungssitzungen, sondern auch das Stimmrecht im EG BBG zu regeln. Konsenslösungen werden sich möglicherweise nicht immer bewähren. Daher wird eine Regelung für alle Schulen mit klaren Formulierungen zu NPM und Teamentwicklung gefordert.
Herr Huonker ist ebenfalls dieser Meinung und wünscht klare Definierung.
Herr Pfister versteht die Bedenken von Frau Urech. Im Hinblick auf das Globalbudget wird die Mittelverteilung entscheidend. Die Konsensbasis ist wichtig für die Schulentwicklung und im Interesse aller Beteiligten.
Gemäss Herrn Escher und Herrn Leumann gehört dies in die Stellungnahme zur Vernehmlassung EG BBG, welche hier nicht diskutiert werden kann.
Herr Herrmann findet, dass eine durchgehende Linie in der Sekundarstufe II anzustreben ist.
Herr Escher fragt Herrn Pfister nach dem weiteren Vorgehen:
Die Rektoren müssen zum Papier Stellung nehmen. Das Thema wird an der SLK-Sitzung vom 24. Mai 2000 traktandiert. Frau Urech wird die Bemerkungen der heutigen Besprechung auf einem Beiblatt auflisten und als Diskussionsgrundlage mitliefern.
Nach dessen Verabschiedung gilt das Grundlagenpapier als Richtlinie (Arbeitsinstrument) für die Schulordnungen.
Beschluss: Die Beteiligten haben vom Grundlagenpapier im positiven Sinne Kenntnis genommen.
3.3/3.4 Anstellung von Schulleitung und unbefristeten Lehrpersonen / Erlass von Richtlinien zur Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen Behandlung der drei Punkte
Herr Escher beantwortet diese wie folgt:
• Mitsprache Bildungsrat Gehört in die Vernehmlassung zum EG BBG
• Anstellung / Entlassung gemäss 3.3./3.4
Bei Entlassung infolge Stundenabbaus spielt die Umplatzierung in der Praxis bereits.
BVK-Entschädigung (Abgangsentschädigung) ist im PG geregelt und gilt auch für Lehrpersonen. Gehört auf höhere Stufe (Vereinigte Personalverbände) und kann hier nicht diskutiert werden.
• Einsichtsrecht der Personalkommission in die Einstufungen Personalkommission/Ausschuss gibt es nicht auf Berufsschulebene. Dies ist den Zentralverwaltungen vorbehalten. Die Schulen sind via Konvent geregelt.
Frau Urech betrachtet dies als eine Form der Auslegung und nimmt es so zur Kenntnis. Falls sich diese Lösung nicht als gut herausstellt, wird das Thema von ihrer Seite erneut aufgenommen werden.
3.5 Weiterbildung während der Unterrichtszeit
Bericht von der LBK-Sitzung vom 28.03.2000
Herr Pfister berichtet über die Einbringung des Geschäftes. Es gibt ein Rahmenpapier aus dem Jahre 1995, welches die Fortbildung regelt (50% in der unterrichtsfreien Zeit). Die neue MBVO gibt einen neuen Rahmen. An der Klausurtagung vom 16. Mai 2000 wird das Papier neu bearbeitet und formuliert. Die inhaltliche Richtung ist klar (mit mind. 50%-Anteil als Richtlinie für die Weiterbildung). Es wird voraussichtlich eine zweite Lesung nötig werden. Einführung auf Schuljahr 2000/01.
Frau Urech betont, dass in der Volksschule angeordnete Weiterbildung während der Unterrichtszeit stattfinden muss.
Herr Herrmann findet den Vergleich mit den Volksschulen heikel, da es sich um völlig andere Bedingungen handelt; keine vergleichbaren Arbeitszeiten etc. Eine Anpassung auf der Sekundarstufe II ist wünschenswert.
Herr Leumann erwähnt, dass auf Berufsschulstufe angeordnete WB selten ist.
Um 12 Uhr beschliesst Herr Escher diese Sitzung und dankt allen für die konstruktive Gesprächsbereitschaft. Regelmässige Gespräche mit den Lehrerverbänden seien sinnvoll und wünschenswert.
Herr Leumann bittet, die Uberführung der Mittelschulen abzuwarten und die Gesprächsrunde gegenüber den MS zu öffnen. Die Synode will nicht direkt in der Sekundarstufe II mitwirken. Der Mittelschullehrerverband Zürich MVZ wird jedoch bestimmt mitmachen.
Herr Escher schlägt vor, in der 2. Hälfte diese Jahres eine neue Sitzung anzuberaumen. Wünsche für Traktanden können vorab bereits eingebracht werden.
Nächste Sitzung:
Mittwoch, 22. November 2000, 10.15 Uhr, KEH, 3. Stock, Sitzungszimmer 331
Zürich, Mai 2000
(h/protokoll lehrerverbände 3)
Die Protokollführerin: :40