Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Protokoll der ersten Sitzung

Sitzung vom 20. Januar 2000, Verhandlungsdelegation der Zürcher Berufsschullehrerschaft

 

Anwesend:

Frau Th. Bernegger, Präsidentin KBZ

Frau U. Urech, VPOD

Frau Dr. M. Gysel, Präsidentin LKB

Herr R. Tognella, Präsident BVZ

Herr Dr. E. Pfister, SLK BS

Dr. M. Escher, Amtschef (Vorsitz)

E. Leumann, Stv. Amtschef

Dr. H. Herrmann, Stv. Abteilungsleiter

Herr L. Strittmatter, Rechtsdienst

Frau R. Scherrer (Protokoll)

 

1. Begrüssung

Herr Escher begrüsst die Anwesenden und stellt die Verhandlungspartner vor. Das MBA ist beauftragt worden mit den Verbänden über fachtechnische Fragen gemäss dem Punktekatalog in der Sitzungseinladung vom 13.12;1999 zu verhandeln. Die Teilnahme auch von Vertretern aus der und SLK BS ist im Sinne der Information wichtig und wünschenswert. Das Sitzungsende wird auf 10.00 Uhr festgelegt.

 

2. Nächste Sitzung

Der nächste Sitzungstermin wird vereinbart:

Dienstag, 29. Februar 2000, 10- 12.00 Uhr, im Kaspar Escher-Haus,

3. Stock, Sitzungszimmer 331.

 

3. Traktandenliste

3.1 Mitspracherecht

3.2 Altersentlastung für Teilpensen

3.3 Anstellung von Schulleitung und unbefristeten Lehrpersonen

3.4 Erlass von Richtlinien zur Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen

3.5 Weiterbildung während der Unterrichtszeit

3.6 Schulpauschalen zur Entlastung für besondere Aufgaben

3.7 Entlastung für Konvents- und Abteilungspräsidentinnen

 

Die Traktandenliste wird von den Anwesenden akzeptiert. H. Herrmann verteilt allen das Papier "Richtlinien zur Abgrenzung der Aufgaben von Mittel- und Berufsschullehrpersonen mbA / Mittel- und Berufsschullehrpersonen (3 Seiten).

 

3.1 Mitspracherecht

Herr Tognella betont, dass die Lehrerschaft als Partner der Schulleitung erwünscht sei, dass das Mitspracherecht jedoch in der Praxis zuwenig angewandt wird. Dieses sollte sich auch auf die Mitsprache bei Wahlen für Schulleitungsmitglieder erstrecken. Ausserdem sollte die Teilnahme von Mitgliedern verschiedener Gremien (LKB, Konvente, Aufsichtssektion, Abteilungsbesprechungen) an den betreffenden Sitzungen ohne Probleme möglich sein. Diese Anliegen müssen daher in klarer Form geregelt werden. Herr Tognella schlägt vor, dies in einer Musterschulordnung für die Berufsschulen durch das MBA zu regeln.

 

Frau Bernegger weist darauf hin, dass auch das Mittelschulgesetz mit berücksichtigt werden muss.

 

Herr Escher und Herr Leumann erwähnen die bestehenden Bestimmungen, welche die Mitsprache bereits gut regeln im PG und in der PVO. Im neuen EG zum BBG (noch nicht in Kraft) ist die Lehrervertretung in Aufsichtskommissionen erwähnt (parallel zu den Mittelschulen, welche jedoch Vollzeitschule ist). Die Mittelschulen haben keine Lehrervertreter in der Schulleitung.

 

H. Herrmann betont, dass an den Berufsschulen Lehrervertreter in den Aufsichtskommissionen, Aufsichtssektionen und z.T. auch in der Schulleitung mit dabei sind. L. Strittmatter bestätigt, dass in verschiedenen Erlassen die Mitsprache im Bereich der Berufsschulen speziell und besser geregelt sei.

 

Herr Pfister führt drei Ebenen der Mitsprache für die Lehrerschaft auf: in pädagogischen Fragen, in Aufsichtsgremien und bezüglich der Schulleitung. In den meisten Schulordnungen sind diese verankert und berücksichtigen die unterschiedlichen Schulstrukturen. Die Umsetzung ist z.T. sehr unterschiedlich. Ein Rektor ist jedoch interessiert, dass Veränderungen/Entscheide von allen getragen werden. Transparenz könnte auch mittels Protokollabgabe gewährleistet werden.

 

Frau Gysel ist ebenfalls für klare Regelung für die Teilnahme an offiziellen Sitzungen, wie die 2mal jährlich stattfindende Delegiertenversammlung der LKB. Die Abordnungen müssen gewährleistet sein.

 

Frau Urech möchte auch das Recht auf Stellvertretung bei Sitzungsteilnahme geregelt haben. Die Gremien einer bewilligten Sitzungsteilnahme müssen klar definiert werden. Gemäss PG darf auch keine Ersatzaufgabe für die ausfallende Stunde von der Schulleitung gefordert werden, wie dies laut Herr Tognella z.T. der Fall ist.

 

Herr Leumann schlägt vor, abzuwarten bis das EG revidiert ist (sollte dieses Jahr abgeschlossen werden) und anschliessend im 2001 die Schulordnungen entsprechend anzupassen und zu überarbeiten.

 

Herr Tognella ist mit dem Zeitrahmen nicht einverstanden. Eine Handhabung für die Rektoren muss jetzt verfasst werden, z.B. in Form eines Hirten-Briefes des MBA.

 

Herr Escher ist der Meinung, dass lediglich dem bestehenden Recht Nachdruck verschafft werden müsse und dieses Anliegen in die SLK hineinzubringen sei.

 

Vorgehensweise:

An der nächsten SLK (gesamt) soll das Thema "Mitsprache" behandelt werden. Herr Pfister übernimmt die Aufgabe, das Anliegen in den SLK Vorstand einzubringen und ein Grundsatzpapier zu erstellen, welches vorher im Rahmen der Verhandlungsgespräche diskutiert wird.

 

3.2 Altersentlastung für Teilpensen

Im § 15 der MBVO ist die Altersentlastung für alle vollbeschäftigten Lehrpersonen geregelt. Herr Leumann berichtet, dass betreffend pro Rata Entschädigung für Teilpensen mit RR Buschor diskutiert worden ist. Die Anrechnung ergäbe Bruchteile, welche über die Stundenbuchhaltung abgerechnet würden. Grundsätzlich besteht Zustimmung. Der Antrag für Änderung der MBVVO muss vor die Regierung.

 

H. Herrmann gibt als Zeithorizont Mitte 2001 an. Im Hinblick auf die laufende Arbeitszeitstudie, welche auf Ende Jahr abgeschlossen werden soll, ist es besser, eine Gesamtlösung zu präsentieren.

 

Frau Urech postuliert eine Trennung dieser Anliegen, da sonst unnötige Verzögerung. Teilpensenentlastung muss vorrangig behandelt werden.

 

Frau Bernegger meint ebenfalls, dass die Untersuchung der Pensen, welche alleSchulbereiche umfasst, ein grösserer Brocken sei und weite Kreise einbezogen sind. Die Teilpensenentlastung ist vorzuziehen.

 

Herr Tognella ist gleicher Meinung. Teilpensenentlastung ist unbestritten und muss separat behandelt werden.

 

Frau Gysel verweist auf das PG. Das Staatspersonal hat ab 50 mehr Ferien zugute.

 

Wegen der Rechtsgleichheit ist eine schnelle Entscheidung notwendig. Herr Tognella beantragt die Änderung auf Frühling 2000, mit Wirkung auf September 2000.

 

Herr Herrmann weist darauf hin, dass § 15 Abs. 2 MBVO Probleme geben könnte und möglicherweise eine Änderung nötig wird. Zusatzlektionen für Vollzeitlehrer mit Altersentlastung werden nicht vergütet.

 

Herr Pfister bittet darum, Änderungen immer frühzeitig auf Schuljahresbeginn bekanntzugeben.

 

Herr Leumann hält fest, dass das Postulat WB betreffend Anstellungsbedingungen für Lehrkräfte in der Weiterbildung nicht mit verarbeitet werden wird.

 

Aufgrund des positiven Signals von RR Buschor sollte der Antrag Altersentlastung für Teilpensen vorgezogen werden, erklärt Herr Escher. Die Umsetzung fordert alle Kapazitäten.

 

Beschluss:

Herr Leumann und Herr Strittmatter bereiten für die nächste Sitzung dieses

Gremiums ein entsprechendes Papier vor.

 

Herr Escher beendet die Sitzung um 10.00 Uhr. Fortsetzung gemäss Traktandenliste 29. Februar2000, 10.00-12.00 Uhr, KEH, 3. Stock, Zimmer331

 

Zürich, 25. Januar 2000

(h/protokoll lehrerverbände 1 )

 

Die Protokollführerin: