TA / Do, 18. März 1999

 

Verordnung ärgert die Lehrer

 

Wieder einmal dicke Post für Ernst Buschor: Mittelschul- und Berufsschullehrer laufen Sturm gegen neue Anstellungsbedingungen.

 

Von Thomas Gull und Daniel Schneebeli

 

Der Beamtenstatus wird mit dem neuen Personalgesetz auch für die gut 5000 Mittel- und Berufsschullehrer fallen. Deshalb müssen die Verordnungen zu deren Anstellungsverhältnissen angepasst werden. Am Dienstag ist die Vernehmlassungsfrist für den Entwurf der neuen Verordnung - die erstmals für beide Lehrertypen gilt - abgelaufen. Bildungsdirektor Ernst Buschor dürfte an den Antworten wenig Freude haben.

 

 

Gegen Zweiklassengesellschaft

Im Mittelpunkt der Kritik der Mittelschullehrer und -direktoren steht die vorgesehene Kategorisierung der Lehrer. Bisher wurde unterschieden zwischen gewählten Hauptlehrern und Lehrbeauftragten, die in der Regel nur auf ein Semester befristete Anstellungsverträge hatten, obwohl sie faktisch oft die gleiche Arbeit verrichteten wie die Hauptlehrer. Der Entwurf der Bildungsdirektion sieht nun vor, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen. "In der Regel" sollen künftig alle Lehrer unbefristet angestellt werden. Diese Gleichstellung wird allerdings im Entwurf durch eine neue Abstufung relativiert. Es soll zwei Kategorien von unbefristet angestellten Mittel- und Berufsschullehrern geben: jene, die mehr als 50 Prozent ("Kernteam"-Lehrer), und jene, die weniger als 50 Prozent an einer Schule arbeiten. Dies wird damit gerechtfertigt, dass die Mitglieder des "Kernteams" zusätzliche Aufgaben übernehmen müssten.

 

Der Passus hat insbesondere die Lehrbeauftragten in Rage gebracht, von denen heute viele zwar mehr als 50 Prozent Schule geben, aber an verschiedenen Orten. Die Stellungnahme des Vereins der Zürcher Lehrbeauftragten (VLZ) zu diesem Vorschlag ist denn auch unmissverständlich: Die Regelung widerspreche dem Geist des Personalgesetzes, und "die Spaltung des Lehrkörpers steht im Gegensatz zu einer fortschrittlichen Personalpolitik", schreibt der VLZ."Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft mehr", betont die VLZ-Präsidentin Hanna Thalmann. Von ihren arrivierten Kollegen erhalten die Lehrbeauftragten aber keine Schützenhilfe. Der Zürcher Mittelschullehrerverband MVZ hat gegen diese Abstufung nichts einzuwenden.

 

Nichts anfangen mit der vorgeschlagenen Kategorisierung können auch die Rektoren der Mittelschulen. Die Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich (SLK) lehnt die Zweiteilung als zu schematisch ab. Die SLK hat daher

einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.Neben der inhaltlichen Kritik bemängelt die SLK, dass die

Bildungsdirektion versucht, die Verordnung im Eilzugtempo durchzupeitschen. Die Vernehmlassung dauerte nur sechs Wochen. "In so kurzer Zeit ist es nicht möglich, sich koordiniert und qualifiziert

eine Meinung zu bilden", meint SLK-Präsident Rudolf Schwarzenbach. Dem Entwurf merke man diese Eile auch an, er sei unausgereift und habe deshalb "unnötig Emotionen geschürt".

 

 

Berufsschullehrer prüfen Massnahmen

Auch an den Berufsschulen stösst die Unterscheidung zwischen "Kernteam"-Lehrern und Lehrern mit kleinen Pensen auf Widerstand. "Diese zünftische Einteilung widerspricht der Forderung nach Aufbau von Schulhausteams", schreibt die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen (LKB) in einer Medienmitteilung. Doch die Kritik der Berufsschullehrer geht so weit, dass sie den Verordnungsentwurf ganz zurückweisen. Dies haben sie an ihrer Vollversammlung vom Dienstag einstimmig beschlossen. Zudem wollen sie eine ausserordentliche Versammlung einberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Laut LKB-Präsidentin Margrith Gysel wird bei den Berufsschullehrern gar über einen Bleistiftstreik nachgedacht. Wahrscheinlicher sei aber eine Kundgebung vor dem Rathaus, wenn die Verordnung zur Behandlung anstehe.Hauptkritikpunkt an der Verordnung ist für die Berufsschullehrer aber ein anderer. Sie verlangen, dass ihre Pensen denjenigen der Mittelschullehrer nach unten angepasst werden. Dies sei eine alte Forderung. Bereits die Regierungsräte Hans Künzi und Hedi Lang hätten versprochen, sie zu erfüllen, wenn genügend Geld vorhanden sei.

 

 

Berechtigte Kritik

Dieses Geld ist aber heute weniger denn je vorhanden. Wie Stephan Widmer, Stellvertretender Generalsekretär auf der Bildungsdirektion, erklärte, kostet die Neuregelung schon mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf rund fünf Millionen Franken mehr pro Jahr. Die Forderung der Berufsschullehrer, die teilweise vier Lektionen pro Woche mehr erteilen als die Mittelschullehrer, hält er durchaus für berechtigt, sie könne jetzt aber vor allem aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden.

 

Widmer gibt zu, dass die breit kritisierte Kategorisierung in "Kernlehrer" und Lehrer mit kleinen Pensen noch nicht der Weisheit letzter Schluss sei. Mindestens dieser Teil des Verordnungsentwurf werde noch einmal überarbeitet.

 

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