Beitrag zur Diskussion über das BBG:

Im folgenden sind die Thesen und die Sicht der SP des Kt. Zürich zum neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) wiedergegeben.

 

Thesen der Bildungskommission der SP des Kt. Zürich

 

Die folgenden Ueberlegungen zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) beinhalten einige grundsätzliche Gedanken zur Berufsbildungspolitik der SP, eine kurze Würdigung von Fortschritten, welche der Entwurf des neuen BBG mit sich bringt, sowie eine Kritik, verbunden mit Forderungen der SP. Diese Auflistung ist nicht vollständig, sondern soll die Stossrichtung für die Vernehmlassungsantwort der SPS angeben.

 

Grundsätzliche Ziele der Berufsbildung aus linker Sicht

 

• Genügendes Angebot an qualitativ guten Ausbildungsplätzen

• Chancengleichheit

— soziale Schicht

— Geschlecht

— Nationalität

• Differenzierte Angebote für SchülerInnen mit überdurchschnittlichen Voraussetzungen und solche mit Lerndefiziten

• horizontale und vertikale Mobilität

• Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildungen: "Vorsprung durch Praxis"

• Beitrag der Berufsbildung an die volkswirtschaftliche Wertschöpfung: Arbeitsplätze

 

Positive Aspekte des BBG-Entwurfes

 

• Weitere Bereiche werden geregelt (Soziales, Kunst, Gesundheit)

• Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Anbietern von Ausbildungsplätzen ausdrücklich geregelt: neue Formen, z.B. Ausbildungsverbünde

• Bessere Berücksichtigung des Dienstleistungssektors

• Bessere Chancengleichheit und Durchlässigkeit

• Ausdehnung des schulischen Anteils ist möglich, allerdings nicht generell vorgeschrieben.

• Modell Grundlehre / Aufbaulehre

 

• Ausbildungsangebote für "oben" und "unten"

• Aufwertung der Berufsbildung gegenüber akademischen Lehrgängen: "Gleichwertigkeit"

• Aufwertung der rekurrenten Bildung: Entkoppelung von formalen Bildungswegen und Abschlüssen

• Neue Prüfungsformen (Credits)

• Extensive Auslegung von berufsorientierter Weiterbildung

• Finanzierung: gleicher Subventionssatz ohne Finanzkraft der Kantons

 

 

Negative Aspekte des BBG-Entwurfes / Forderungen der SP

 

1. Finanzierungsbasis ist ungenügend: Der heutige Anteil des Bundes an den öffentlichen Ausgaben bei der Berufsbildung müsste von 18 % auf ca
30 % gesteigert werden.

 

2. Problem des generellen Finanzausgleichs Bund / Kantone ist bislang ungelöst: Eine Mehrbelastung der Kantone würde sich für die Berufsbildung kontraproduktiv auswirken, da ihr dadurch weniger Mittel zur Verfügung stehen würde.

 

3. Berufsbildungsfonds: zu defensive Lösung; Verallgemeinerung wie bei der Lipa-Initiative nötig; mindestens Lösung, die auf bestehenden kantonalen Fonds (GE, FR existierend, NE JU in Entwicklung) aufbaut.

 

4. Berufspraktische Bildung (Attest) darf nicht zur Sackgasse werden. Deshalb sollte die praktische Lehre auch als Teilabschluss konzipiert werden, welche die Durchlässigkeit zu einer Lehre mit Fähigkeitszeugnis ermöglicht.

 

5. Der schulische Anteil in der Grundausbildung sollte ausgebaut werden. Im Gesetz sollen dazu verbindliche Leitplanken festgelegt werden., z. B. ein Mindestansatz von 40 % der gesamten Lehrzeit, wobei sich dieser Anteil flexibel auf die Lehrzeit verteilen sollte, also nicht starr eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche. Bei bestimmten Berufen und der Berufsmaturitätsausbildung könnte dieser Anteil auf bis zu 60 % gesteigert werden.

 

6. Anreize für die Weiterbildung sind ungenügend: Konzept ist nötig, um bildungsferne Schichten besser zu erreichen.

 

7. Tauglichkeit von Bildungsgutscheinen zur Förderung der Weiterbildung müsste in Pilotversuchen erprobt werden.

 

8. Berufsmaturität müsste besser als heute gefördert werden (heute weniger als 10 % der Jugendlichen, verglichen mit 20 % gymnasiale Matur):

— mehr Ferien für Lehrlinge

— degressive Schulzeitenmodelle

— attraktive öffentliche Angebote zur Absolvierung der BM nach der Grundbildung (Blöcke, Stipendien)

 

9. Berufsbildungsrat: mehr Entscheidungskompetenzen nötig

 

  1. Berufsbildungsforschung & Entwicklung : markant fördern !

 

 

 

5. September 1999 Ueli Mägli