MVZ

Mittelschullehrerverband

Zürich

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Präsident: Stephan Aebischer

Buchholzstrasse 58/39

8053 Zürich

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Altersentlastung für Mittelschullehrkräfte

 

Sehr geehrter Herr Buschor

 

Sie haben noch vor kurzer Zeit signalisiert, dass die anteilsmässige Altersentlastung für Teilzeitbeschäftigte durch eine Änderung der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung per 1. September 2000 in Kraft treten sollte. In den Verhandlungen mit den Vertretungen der Berufsschullehrerschaft waren offenbar die Sachfrage selbst und auch ein entschlossenes Vorgehen in diese Richtung unbestritten. Aus verschiedenen Informationen, insbesondere auch aus der Presse-Berichterstattung zur Kantonsratssitzung vom 25. September, müssen wir jetzt entnehmen, dass Sie diese Zusicherungen nicht einhalten. Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben unsere Sicht der Dinge klar darlegen:

 

1.Altersentlastung für Lehrkräfte ist eine seit langer Zeit bekannte Massnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen spezifisch fur ältere Lehrpersonen und wurde als solche nie angezweifelt. Es handelt sich nicht um eine Privilegierung einer Berufsgruppe, sondern um eine berufsbedingte Notwendigkeit. Die Verknüpfung, welche jetzt mit der laufenden Arbeitszeituntersuchung gemacht wird, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

 

2. Die Altersentlastung für Teilzeitbeschäftigte war bis 1995 ebenfalls unbestritten und wurde damals aus reinen Sparüberlegungen gestrichen.

 

3. Die Regierung des Kantons Zürich rühmt sich eines fortschrittlichen Personalrechts (RR Christian Huber in der Neuen Zürcher Zeitung vom 28. September 2000). Auf dieser rechtlichen Grundlage wäre die anteilsmässige Altersentlastung für Teilzeitbeschäftigte eine Selbstverständlichkeit. Wiederum besteht hier kein Grund für eine Verknüpfung mit der Arbeitszeitstudie; diese Verknüpfung dient lediglich dem Hinauszögern einer letztlich unumgänglichen Massnahme.

 

4. Es ist keinesfalls der Sinn des Personalgesetzes und der zugehörigen Verordnungen, dass eine einem Teil einer bestimmten Personalgruppe zustehende Erleichterung der Arbeitsbedingungen finanziert werden soll durch Zusatzbelastung der andern Angehörigen dieser Personalgruppe. Eine "Lösung" der Altersentlastung für Teilzeitbeschaftigte wie im § 9 der neuen Lehrerpersonalverordnung wäre darum nicht akzeptabel. Die Lehrerschaft der Mittelschulen würde ein solches Vorgehen überdies als eine neue, klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bewerten und natürlich auch konkret erleiden.

 

5. Lehrerschaft der Mittelschulen hat in den vergangenen Jahren verschiedene Reformprojekte innert kürzester Zeiffristen durchgeführt und steht auch heute noch unter starkem Zeitdruck unter anderem für die Realisation des neuen MAR. Wir erwarten, dass unser Arbeitgeber seinerseits Zeitlimiten einhält, Versprechungen einlöst und gesetzlich vorgegebene Bestimmungen realisiert.

 

6. Laut Tages-Anzeiger besteht ein konkreter Zeitplan für die Auswertung der Resultate der Arbeitszeitstudie; dieser Zeitplan war uns bisher nicht bekannt. Wir vetreten als Personalverband die Arbeitnehmer gegenüber dem Staat als Arbeitgeber und haben ein Recht auf Information, welches nicht durch die Zufälligkeiten einer Zeitungsberichterstattung gedeckt wird.

 

Wir bitten Sie, Herr Regierungsrat, uns nicht zu vertrösten, sondern im Interesse des Ihnen unterstellten Personals und Schulwesens zu handeln. Wir danken Ihnen für die Aufmerksamkeit; gerne erwarten wir Ihre

Antwort und verbleiben mit freundlichen Grüssen,

 

S. Aebischer

 

Kopie z. K. an Herr B. Rüdy, Präsident der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich

 

Herr Prof. E. Schmid, Prasident der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen