LKB
Leistungslohn: Nun löffeln die Schulen den heiss-kalten Brei
Ein «10-Punkte-Leitfaden» zur Anwendung des LQS an den Berufsschulen aus der Sicht des Vorstands der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz LKB.
Auf die Aufforderung hin, für die Berufsschulen ein System für eine lohnwirksame Leistungsbeurteilung vorzuschlagen, reagierte der LKB-Vorstand im Frühsommer 98 ohne Enthusiasmus, wohl wissend, dass es an den Schulen viel Desinteresse und Ablehnung und vor allem keine Bereitschaft gab, die ungeliebte Sache selbst auszuarbeiten. Immerhin fühlte er sich verpflichtet, einen Weg des kleinsten aller Übel zu suchen. Wir fanden ihn in der Übernahme des Mittelschulmodells, und die Schulleiterkonferenz schloss sich dem an.
Rahmenbedingungen und Kriterienkatalog, von einer Arbeitsgruppe angepasst *, sind seit Anfang 1999 in Kraft. Durch eine gewisse Ganzheitlichkeit, im Kriterienkatalog abgesteckt, sollte eine genügende Breite der Beurteilung gesichert werden, so dass keine simplen Kreuzli-Raster entstünden.
Nun ist es Sache der Schulleitungen und Aufsichtskommissionen, offiziell zu informieren, zusammen mit der Lehrerschaft den Kriterienkatalog zu konkretisieren und Stufenaufstiege zu beantragen.
Für den ordentlichen Aufstieg per 1.Juli.1999 ist noch keine Leistungsbeurteilung der neuen Art verlangt, es genügt eine positive Beurteilung (Wahl oder Wiederwahl), die nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt. Ab 2002 ist für den Aufstieg die drei- bzw. 6-jährliche Beurteilung nach neuem System massgebend, das ab 1. Juli 1999 angewendet wird.
Im Hinblick darauf halten wir hier 10 Punkte fest, die es bei der Umsetzung zu beachten gilt:
1. Wichtig ist es nun, Informationen über die Handhabung des neuen LQS und über die Gewährung von Stufenaufstiegen in den Schulen und über die Schulen hinaus auszutauschen und offene Diskussionsgelegenheiten darüber zu schaffen. Durch die parallele Regelung an Berufs- und Mittelschulen wird der Austausch auch mit Mittelschulen sinnvoll und nützlich. (Rubrik zum Thema auf http://www.lkbzh.ch ab ca. 8.99)
2. Dank Kriterienkatalog soll die Beurteilung transparenter werden als bisher. Dort heisst es, die Hauptbeurteilung durch Schulleitung und Aufsichtskommission sei summarisch, beziehe sich auf die gesamte Leistung der Lehrperson und orientiere sich am Kriterienkatalog. Die Kriterien können also im Bericht erscheinen, müssen aber nicht. Wenn es zum einen oder anderen Punkt nichts zu sagen gibt, wird dazu auch nichts gesagt.
3. Erfahrungen in der Privatwirtschaft zeigen nicht nur, dass von lohnwirksamer Leistungsbeurteilung mangels positiver Effekte eher wieder abgerückt wird, sondern auch, dass an jüngere und vor allem an weibliche Mitarbeitende oft deutlich strengere Massstäbe angelegt werden als an «Eingesessene» und an Männer.
4. Werden Leistungsmängel festgestellt, ist oft bereits die Frage nach den Ursachen ein Teil der Lösung: Nicht jede Schwäche hat ihren Grund in der Lehrperson selbst; Gründe dafür können ebenso beim Umfeld, bei einem oder mehreren Kollegen, bei einer Schulklasse, bei der Schul- oder Abteilungsleitung liegen. Hilfreich kann eine Drittperson sein, die auf Wunsch der Lehrperson für das «Mitarbeitergespräch» beigezogen wird.
5. Beurteilen ist eine Führungsfähigkeit. Wenn sich zeigt, dass nur Schwächen gesucht werden und Stärken nicht anerkannt werden, und wenn persönliche Meinungen statt nachvollziehbarer Tatbestände die Beurteilung prägen, dann haben vor allem die Beurteilenden selbst Weiterbildung nötig.
6. Lohnwirksame Leistungsbeurteilung hat nichts mit Qualitätsentwicklung der Schulen zu tun, ja sie steht ihr im Weg und verpufft auf ihre Kosten Mittel und Kräfte. Vom Versuch, beides zu verbinden, ist entschieden abzuraten. Sollte die Lohnwirksamkeit wider Erwarten einmal fallen, wäre der Weg frei für ein anderes System, bei dem Schulentwicklung und Förderung der Lehrpersonen die Ziele wären.
7. Darum gibt es im neuen LQS keine kollegiale Beurteilung oder eine durch Schüler/innen oder Kursteilnehmer/innen. Vorgesehen und sinnvoll ist hingegen der Einbezug einer Selbstbeurteilung der Lehrperson.
8. Im neuen System geht es um Lehrpersonen-Beurteilung. Auch Schulleitungsmitglieder gehören dazu. Um die Beurteilung ihrer Schulführungs-Fähigkeiten geht es aber nicht; diese müsste "bottom-up" im Rahmen der Schulentwicklung erfolgen.
9. Das LQS wurde einst für Beförderungen konstruiert, also um über das Überspringen von Warteschlaufen bei ansonsten automatischem Stufenaufstieg zu entscheiden. Heute stecken wir in einer verfahrenen Situation: Wenn Stufenaufstiege blockiert sind oder nur eine bestimmte Quote der Lohnsumme «verteilt» werden kann und wenn für jeden Aufstieg Beurteilung verlangt wird, verliert das Verfahren seinen Sinn.
10. Eine profunde Beurteilung der professionellen Fähigkeiten einer Lehrperson kann und soll gar nicht erwartet werden. Mehr als eine summarische Beurteilung ist vom Aufwand wie von den Voraussetzungen her nicht möglich und entspricht auch nicht dem Auftrag.
Willy Nabholz, Vizepräsident LKB
(in: forum der Berufsschulen des Kantons Zürich, Nr. 42, März 1999)
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* Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Margrith Gysel, Präsidentin LKB
Erich Leumann und Hansueli Herrmann, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ruedi Schwarzenbach, Rektor Kantonsschule Zürcher Oberland
Mathias Zimmermann, Rektor KV Winterthur
Ernst R. Pfister, Rektor TBZ
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PS
Einen guten Überblick über die neuen Regelungen und Verfahren gibt auch der Artikel des forum-Redaktors Martin Better im gleichen Heft.
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