LKB: Jahresbericht 1998/1999

 

Noch nie sind innert so kurzer Zeit so viele grundlegende Entscheide gefällt worden, welche die Zukunft der Zürcher Berufsbildung nachhaltig prägen werden. Hier nur einige der Wichtigsten:

 

Abstimmung über das Gesetz über die Zuordnung der Berufsbildung und die Schaffung eines Bildungsrats:

LKB und Lehrerverbände befürworteten die Überführung der Berufsbildung in die Bildungsdirektion. Doch die Ernennung der Mitglieder des künftigen Bildungsrats durch den Regierungsrat – statt wie bisher beim Erziehungsrat durch demokratische Wahl durch den Kantonsrat – und das Fehlen einer institutionalisierten Vertretung der Lehrerschaft bewogen uns, die Vorlage zu bekämpfen. Unser Lobbying und unsere Pressearbeit waren zwar nicht erfolgreich, doch wurden die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien der Lehrerschaft und die sachliche Argumentation in der Öffentlichkeit durchaus wahrgenommen und entschärften den Vorwurf, die Lehrerschaft bestehe aus notorischen Neinsagern. Regierungsrat Buschor löste dann auch sein Versprechen ein und berief im April 1999 drei Lehrervertreterinnen und –vertreter in den neuen Rat, für die LKB Ueli Mägli.

 

Neue Berufsschullehrer-Verordnung:

Die jetzt gültige Fassung der Berufsschullehrer-Verordnung enthält durchaus eine Reihe von Verbesserungen wie beispielsweise die Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit bei der Einstufung, Zulagen für Unterricht in der beruflichen Weiterbildung oder die Abschaffung der Kettenarbeitsverträge. Aber neu wurden gegen unseren Willen zwei Kategorien von unbefristet angestellten Lehrpersonen geschaffen. Unsere langjährige Forderung nach Gleichbehandlung der Mittelschul- und Berufsschul-Lehrkräfte und damit verbunden einer Senkung der Wochenarbeitszeit auf das jetzige Niveau der Mittelschul-Lehrkräfte wurde ebenfalls nicht gehört. Die Belastung der Lehrkräfte auch an den Berufsschulen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Lehrpersonen senken vermehrt ihre Pensen. Altersentlastung wird jedoch auch in Zukunft auf Teilzeitarbeit keine gewährt.

Aus Enttäuschung haben sieben grosse Schulen die Einberufung einer ausserordentlichen Vollversammlung der LKB verlangt. Im Zentrum der Veranstaltung vom 18. Mai stand die Sorge um die Erhaltung der Qualität der Berufsbildung. Soll der Ruf nach qualitativ hoher Berufsbildung nicht nur Lippenbekenntnis bleiben, so müssen auch Arbeitsbedingungen geschaffen werden, welche die Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Unterrichtenden widerspiegeln. Zudem hat sich die LKB auch im Rahmen der Reorganisation der Berufsschulen für die Schaffung von Bildungszentren stark gemacht. Zur Realisierung der Durchlässigkeit auf der Sekundarstufe II, zur Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien und auch als Ausdruck der Gleichwertigkeit der Unterrichtsarbeit an den verschiedenen Abteilungen ist eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte Voraussetzung.

Die erste ausserordentliche Vollversammlung der LKB verabschiedete vier Hauptforderungen, verlangte sofortige substanzielle Verhandlungen mit der Bildungsdirektion über eine neue Mittel- und Berufsschullehrer-Verordnung und wählte eine Verhandlungsdelegation. Für den Fall, dass bis Ende August 1999 keine ernsthaften Verhandlungen zwischen der Bildungsdirektion und der gewählten Delegation aufgenommen würden, beschloss die Versammlung, zusammen mit den unterrichtenden Klassen einen Warnstreik durchzuführen.

Am 14. Juni fand eine erste Besprechung mit Regierungsrat Buschor statt, wo er die Grobplanung einer Arbeitszeitstudie für Lehrpersonen an der Volksschule/Sekundarstufe II für den Zeitraum Juni 1999 bis Beginn Schuljahr 2002/2003 vorstellte. Ein weiterer Gesprächstermin wurde für den September anberaumt.

 

Lohnwirksame Leistungsbeurteilung:

In den neuen Paragraphen 11 - 13 der Berufsschullehrer-Verordnung wird entgegen den Rahmenbedingungen zwischen «Stufenanstieg» und «Beförderung» unterschieden, das bedeutet zwischen den Qualifikationen «gut» und «sehr gut». Nach wie vor ist die LKB überzeugt, dass das LQS weder motivierend noch qualitätssichernd wirkt, dass vor allem Weiterbildung honoriert oder junge Lehrkräfte gefördert werden sollten. Die LKB ist sehr interessiert an Rückmeldungen über die Handhabung der Leistungsbeurteilung an den einzelnen Schulen.

 

Strukturen LKB:

Die Delegiertenversammlung vom 10. September 1998 erteilte dem LKB-Vorstand klar den Auftrag zur Erhaltung der LKB und zur Stärkung der DV. Die Gleichberechtigung der Schulen soll realisiert und ein partnerschaftliches Verhältnis zur Schulleiterkonferenz und Kontakte zu den Mittelschulen, insbesondere der Synode, gepflegt werden.

 

Zum Schluss danke ich für die grosse Unterstützung, die mir im vergangenen Jahr zuteil wurde. Ganz besonders danke ich meinen treuen Vorstandsmitgliedern, welche Jhr speziell gefordert worden sind. Danken möchte ich auch allen Vertreterinnen und Vertretern der LKB in den verschiedenen Kommissionen für ihre wertvolle Mitarbeit und den Delegierten der LKB als Bindeglieder zu den Schulen. Mein Dank gilt auch dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt, vor allem den Herren Mathias Escher und Erich Leumann, der Schulleiterkonferenz der Berufsschulen, den Lehrerverbänden und der Synode. Ähnliche Probleme haben uns einander näher gebracht, gegenseitige Vorurteile konnten abgebaut werden. Ich freue mich auf die weitere fruchtbare Zusammenarbeit.

Margrith Gysel, Präsidentin LKB