Alle an die ausserodentliche Vollversammlung der LKB

 

Nein zur neuen Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen

 

Lehrpersonen mit einem Vollpensum arbeiten schon heute fünfzig Stunden. Nur während dreier Ferienwochen zieht sich die überwiegende Mehrheit völlig aus der Schule zurück. Das belegt die Arbeitszeit-Umfrage des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH).

Die Anforderungen und Belastungen haben zudem in den letzten Jahren massiv zugenommen. In Bezug auf die Anforderungen im Klassenzimmer gibt es keine Unterschiede zwischen Berufs- und Mittelschulen mehr. Eine immer grösser werdende Anzahl KollegInnen sowohl an Berufs- wie Mittelschulen reduzieren ihr Vollpensum, weil ein Vollpensum immer weniger zu bewältigen ist.

Regierungsrat Buschor trägt dieser Situation in keiner Weise Rechnung. Sein Verordnungsentwurf ignoriert, dass wir mit unserer Belastung schon lange über dem für die Schule verantwortbaren Limit sind. Herr Buschor meint, die Zitrone noch mehr auspressen zu können.

An zahlreichen Berufs- und Mittelschulen haben Konvente über diesen Verordnungsentwurf diskutiert, ihn grossmehrheitlich abgelehnt und Forderungen beschlossen. Auf Antrag von mehreren Berufsschulen hat die LKB-Delegiertenversammlung vom 16.März die Durchführung einer ausserordentlichen Vollversammlung beschlossen (Statuten LKB, §4).

Am Dienstag, 18. Mai 1999, 8.30 bis 11.45 Uhr:

Nein zur neuen Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen

Wir erwarten, dass der Kantonsrat die Verordnung zurückweist und dass der Regierungsrat unsere Forderungen ernsthaft prüft und mit uns bespricht.

Die Schule fällt aus.

Mit unserem zahlreichen Erscheinen unterstreichen wir die Dringlichkeit unserer Forderungen.

Nachdem die Anfangslöhne für JunglehrerInnen massiv gesenkt wurden, nach einem Kaufkraftverlust von über 10% seit dem Lohnstopp von 1991, soll der Bildungsabbau nun noch weiter gehen. In welche Richtung es weiter gehen könnte, zeigt die Tatsache, dass die fehlenden Englisch-LehrerInnen an der Volksschule durch nicht ausgebildete Lehrpersonen ersetzt werden sollen. Das neue Mittelschulgesetz zeigt, dass Regierungsrat Buschor und eine knappe Kantonsrats-Mehrheit private Schulen bevorzugen, weil sie billiger sind. Und sie werden erst noch mit öffentlichen Geldern subventioniert!

Dass es mit dieser verschlechterten Verordnung auf der Sekundarstufe II Rekrutierungsprobleme geben wird, weiss auch Herr Buschor. Darum schlägt er in der Verordnung neu einen Passus vor, der es erlaubt, bei akutem Personalmangel auch Lehrpersonen ohne abgeschlossene Ausbildung unbefristet anzustellen. Dies wird eine weitere dramatische Senkung der Löhne zur Folge haben.

Betroffen davon sind nicht nur wir Lehrkräfte der öffentlichen Schulen, sondern auch die Berufs- und MittelschülerInnen, welche Anrecht auf eine qualitativ hochstehende Sekundarstufe II mit gut ausgebildeten und entsprechend bezahlten Lehrkräften haben.

In letzter Zeit werden die Kosten im Bildungswesen wieder vermehrt auf die SchülerInnen und ihre Eltern abgewälzt oder es wird zumindest versucht (z.B. die Einführung von Fotokopie-Abgaben; das Schulgeld an Mittelschulen akzeptierte der Kantonsrat nicht). So werden die Postulate zur Gleichstellung wieder abgeschafft. Bildung darf keine Frage des Geldes sein. Sie muss allen Schichten gleichermassen offenstehen.

Mit dieser Verordnung steht die Qualität des Bildungswesens auf dem Spiel. Statt Abbau wollen wir Reformen, die wirkliche Verbesserungen bringen. Für die nächsten Generationen gilt es, das Bildungssystem zu verbessern, zusammen mit den Jugendlichen und ihren Eltern.

 

Qualitative Verbesserungen gibt es nicht zum Nulltarif, Herr Buschor!

In der von der Bildungsdirektion im Sommer 1998 eingesetzten Kommission zur Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen konnten unsere VertreterInnen einige wenige Verbesserungen einbringen. Regierungsrat Buschor hat aber noch vor dem Vernehmlassungsverfahren den Rotstift angesetzt und alle Verbesserungen gestrichen.

Die Bildungsdirektion hat uns im Gegenzug zur Abschaffung des Beamtenstatus (1998) versprochen, dass es unter den unbefristet angestellten Lehrpersonen keine Unterschiede mehr geben werde, wenn die fachliche und pädagogische Ausbildung abgeschlossen ist. In der Verordnung aber stehen nach wie vor vier LehrerInnen-Kategorien. Das widerspricht dem Geist des Personalgesetzes und spaltet die Lehrerschaft.

 

Herr Buschor, Sie gaben uns Versprechungen ab, wir nehmen Sie beim Wort

Die unterzeichnenden Verbände und die LKB stellen folgende Forderungen zur Diskussion:

1. Die Wochenpensen (an den Berufsschulen seit Mitte der achtziger Jahre und an den Mittelschulen seit bald 100 Jahren unverändert geblieben) müssen auf 22 Lektionen für alle gesenkt werden

2. Keine Aufteilung in verschiedene Kategorien unbefristet angestellter Lehrpersonen bei gleichen Aufgaben. Das wäre willkürlich und rechtlich fragwürdig

3. Unbefristete Anstellung nur von Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung

4. Der Bildungsrat, und nicht die Aufsichtskommissionen, sollen Mitglieder der Schulleitungen und unbefristet angestellte Lehrpersonen anstellen können. Sonst besteht die Gefahr, dass sobald die Teilautonomie verwirklicht und das Globalbudget eingeführt wird, alle Lehrpersonen von der Schulleitung angestellt werden. Resultat: ungleiche Löhne an den verschiedenen Schulen

5. Altersentlastung auch für Teilpensen

6. Die Überführung von Lehrbeauftragten mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens zehn Dienstjahren in den Status von bisherigen «Hauptlehrern» erfolgt unabhängig vom kantonalen Budget.

7. Lehrbeauftragte ohne abgeschlossene Ausbildung, aber mit mindestens fünfzehn Dienstjahren, werden unbefristet angestellt

8. Die Richtlinien zur Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen werden vom Bildungsrat und nicht von der Bildungsdirektion allein erlassen

9. Die Anstellungsbedingungen für die Weiterbildungsstufe an den Berufsschulen müssen in die Verordnung integriert werden. Die Privatisierung dieses Bereichs öffnet tieferen Löhnen und tieferem Qualitätsniveau Tür und Tor

10. Weiterbildungskurse müssen mindestens zur Hälfte während der Unterrichtszeit besucht werden können.

11. Dienstjahre in ausserschulischen Tätigkeitsfeldern, z.B. im Erziehungs- und Betreuungsbereich, werden angerechnet

12. Schulpauschalen zur Entlastung für besondere Aufgaben

13. Lehrpersonen können zu maximal zwölf Stellvertretungslektionen pro Schuljahr verpflichtet werden.

14. Bei einem Beschäftigungsrückgang ab 20% des jeweiligen Pensums besteht ein Abfindungsanspruch gemäss Personalgesetz

15. Angemessene Zulagen oder Gewährung von Entlastung erfolgen bei «erhöhter Beanspruchung», nicht erst bei «dauerhafter, massiver Mehrbelastung»

16. Zulage von 10% für Weiterbildungsklassen

17. Eine Entlastung für Konvents- und AbteilungspräsidentInnen

18. Mitsprache der Lehrerschaft (gemäss Personalgesetz)

19. Die Lektionenverpflichtungen für Prorektoren und AbteilungsleiterInnen sowie für deren StellvertreterInnen bleiben auf dem jetzigen Stand

Reformen sind nie kostenneutral. «Reformen», die kostenneutral sind, bedeuten immer Abbau. Die Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen ist aus den genannten Gründen für uns unannehmbar. Sie widerspricht zudem in einigen Punkten der Rechtsgleichheit und wäre deshalb sogar anfechtbar.

Regierungsrat Buschors Vernehmlassungsentwurf muss vom Tisch