An die Delegierten und
Konventspräsidentinnen und
Konventspräsidenten
der Berufsschulen des Kanton Zürich

 

Uitikon, den 5. Februar 1999

 

Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen

Nomination für den Bildungsrat

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege

 

Beiliegend finden Sie/findest Du die Unterlagen zur lange angekündigten Vernehmlassung. Sie sind erst jetzt bei uns eingetroffen, mit einer Verzögerung, die unsere Frist (16. März) zur Stellungnahme empfindlich verkürzt, da ja auch noch die Sportferien dazwischen kommen. Wir haben Herrn RR Buschor umgehend um Verlängerung bis Ende März ersucht und wir bitten Sie/Dich, als Schule und/oder als Konvent dasselbe zu tun. Wir möchten das Geschäft in Ruhe angehen können, denn davon hängt für uns für die nächsten Jahre Wesentliches ab.

 

Mit Bestürzung mussten wir auch feststellen, dass wichtige, von uns in die Kommission eingebrachteVerbesserungsvorschläge, die dann auch in den Vorentwurf der Kommission einflossen, von der Bildungsdirektion herausgekippt worden sind.

 

1. Es fehlen im vorliegenden Vernehmlassungsentwurf (kusiv):

Anteilmässige Altersentlastung bei Teilzeitpensen

§ 12 b hiess im Vorentwurf der Kommission:

Unterricht auf einer unteren Schulstufe oder Assistenztätigkeit an Hochschulen nach Abschluss der Ausbildung wird zur Hälfte angerechnet.

Anderweitige Berufserfahrungen sowie Erziehungs- und Betreuungsarbeit werden angemessen angerechnet.

 

Zulage für Unterricht in der Weiterbildung

§ 17 Abs.1 :

Für Unterricht an beruflichen Weiterbildungskursen, der ausserhalb der normalen Arbeitszeit stattfindet, kann der Regierungsrat eine Zulage von höchstens 10% der Grundbesoldung festsetzen.

 

Schulpauschale

§ 44 exisiert nicht mehr. Er hiess:

Jeder Schulleitung steht zur Entlastung von Lehrpersonen, die schulspezifische Aufgaben übernehmen, eine Pauschale von 0,2 Wochenlektionen je Klasse zur Verfügung...

 

2. Geändert wurde (kursiv):

§ 35 Abs. 1 in § 34 Abs. 1: Einsätze bei Aufnahme- und Schlussprüfungen werden nur für unbefristet angestellte Lehrpersonen ohne die Verpflichtung zur Uebernahme von Zusatzaufgaben sowie für befristet angestellte Lehrpersonen zusätzlich entschädigt (siehe § 6 Abs.2 und § 34: also keine Entschädigungen mehr für Lehrer mit Anstellung von über 50%)

 

§ 4 Abs. 1: Richtlinien zur Anstellung werden künftig nicht vom Bildungsrat sondern von der Bildungsdirektion erlassen .

 

§ 8: Abfindungsanspruch beginnt erst bei Beschäftigungsrückgang von 50% statt 20% eines Vollpensums.

 

§ 36 Abs.2: Neu Zusatz zum Weiterbildungsurlaub: Ein angemessener Teil des Weiterbildungsurlaubs ist in der unterrichtsfreien Zeit zu beziehen.

 

 

3. Weitere zentrale Diskussionspunkte sind unserer Meinung nach :

§ 6 Abs. 1: 2 Semester Probezeit. Das Personalgesetz sieht in der Regel drei Monate vor.

 

§ 6 Abs. 2: Schaffung von insgesamt 3 Lehrerkategorien bzw. zwei für die unbefristet angestellten Lehrerinnen und Lehrer. Unserer Meinung nach ist die 50%-Grenze willkürlich und entspricht weder der Realität noch den Bedürfnissen der Schulen. Alte Strukturen werden zementiert.

 

§ 7 : Kündigungsfrist: Personalgesetz sieht vor: im ersten Dienstajahr zwei Monate, im 2.und 3. Dienstjahr drei Monate, im 4. bis 9. Dienstjaht vier Monate .

 

Wir haben auch versucht, die ungleiche Behandlung der Mittelschul-und Berufsschullehrer bezüglich Pensen und Einstufung in die Diskussion zu bringen, ohne Erfolg.

 

 

Positiv ist:

§ 32 : Zukünftig werden Stellvertretungen entsprechend der Lohnstufe des Vertreters/der Vertreterin bezahlt.

 

Ebenso sieht die neue Lohnskala 19 Jahresstufen und keine Wartejahre mehr vor. Solange jedoch fast keine Stufenanstiege gewährt werden, ist dies nur ein fragwürdiges Zückerchen.

 

Wir danken Ihnen /Dir für die intensive Diskussion dieser Vorlage und bitten Sie/Dich um Rückmeldung an uns.

 

Gleichzeitig möchten wir Sie/Dich auffordern , uns bis zum 8. März eventuelle Nominationsvorschläge für den zukünftigen Bildungsrat zukommen zu lassen. Offiziell werden ja die LehrerInnen nicht mehr darin vertreten sein; inoffiziell erwartet Herr Buschor Vorschläge von Lehrerseite. Diese Aufgabe umfasst wie bisher beim Erziehungsrat mindestens ein 25%- Pensum. Die Synode wird in Absprache mit den Verbänden je zwei Doppelvorschläge weitergeben, je einen für Volkssschule und Mittelschule. Die LKB hat eine Gruppe aus dem Vorstandbeauftragt, Vorschläge zuhanden des Vorstands zu sammeln und zu sichten . Der Vorstand wird dann seinen Zweiervorschlag der Delegiertenversammlung vom 16. März zur Bestätigung vorlegen.

 

Mit herzlichem Dank für Ihre/Deine Mitarbeit und kollegialen Grüssen

 

Präsidentin LKB

Margrith Gysel