Beschlüsse der LKB VV vom 18. Nov. 1999
Im geschäftlichen Teil der LKB Vollversammlung vom 18. November wurde beschlossen:
Das heisst, dass der Verhandlungsdelegation das Vertrauen ausgesprochen wurde und der Verhandlungsauftrag bestehen bleibt. Andrerseits wird darauf verzichtet, diesem Auftrag mit Streikmassnahmen Nachdruck zu verleihen, da der Bildungsdirektor an der VV verhandlungsbereitschaft signalisiert hat. Des weiteren hat sich der VPV(Vereinigte Personalverbände) mit Herrn Rüdi an der Spitze schriftlich für die Unterstützung der Verhandlungsdelegation ausgesprochen. Das heisst im Klartext, dass jetzt zusammen mit den Verbänden und der von der LKBVV bestätigten Verhandlungsdelegation weiterverhandelt wird.
Zur Orientierung hier der volle Wortlaut des Antrags der Verhandlungsdelegation:
ANTRAG
der Verhandlungsdelegation
der Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen des Kt. ZH
an die LKB-Vollversammlung vom 18. Nov. 1999
1. Die Vollversammlung beschliesst:
a) Kenntnisnahme vom Bericht der an der a.o. VV vom 18. Mai 1999 gewählten Delegation.
b) Bestätigung der Verhandlungsdelegation.
Ihr wird das Vertrauen ausgesprochen.
Ihr Auftrag wird bestätigt, mit der Regierung zu verhandeln im Sinne der
am 18. Mai beschlossenen Forderungen.
2. Die Vollversammlung stellt fest:
a) Sie ist zufrieden mit dem Vorhaben der Bildungsdirektion, eine Pensenreduktion und deren Angleichung auf der Sekundarstufe II zu prüfen, sobald die Ergebnisse aus der in Auftrag gegebenen Arbeitszeiterhebung an den Schulen des Kantons Zürich vorliegen.
Sie akzeptiert aber nicht, dass die Neuordnung der Pensen schon jetzt und unabhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchung dem Primat der «Kostenneutralität» unterworfen wird.
b) Sie ist enttäuscht vom bisherigen Fehlen jeglicher verbindlicher Angebote von Seiten der Regierung in Bezug auf die übrigen von der a.o.Vollversammlung am 18. Mai 1999 beschlossenen Forderungen.
Sie ist mit der Verhandlungsdelegation der Meinung, dass es dennoch richtig war, mit der Durchführung des im Mai angedrohten Warnstreiks zuzuwarten und heute die Meinung der Vollversammlung einzuholen.
c) Sie zieht aus den Ereignissen den Schluss, dass die Regierung nicht ernsthaft bereit ist, Lösungen zu den Forderungen 2ff zu finden. Der Abbruch der Gespräche durch die Bildungsdirektion ist der jüngste
Ausdruck davon. Dies ist eine unakzeptable Absage an die Anliegen der Vollversammlung, bevor ernsthafte Verhandlungen auch nur begonnen haben.
3. Die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer der Berufsschulen des Kantons Zürich beschliessen deshalb:
a) Die Nachbesserung der Anstellungsverordnung im Sinne der im Mai verabschiedeten Forderungen ist nach wie vor dringlich. Doch offensichtlich ist die Bildungsdirektion nicht bereit zu ernsthaften Verhandlungsangeboten.
b) Um der Dringlichkeit ihrer Anliegen Nachdruck zu verleihen, finden gezielte partielle Arbeitsniederlegungen im Sinne eines Warnstreiks statt.
c) Die Verhandlungsdelegation wird beauftragt, sie in engem Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Schulen zu organisieren. Sie bestimmt den genauen Zeitpunkt und die Form.