Anstellungsverordnung an Mittel- und Berufsschulen:
Argumentarium für LeserInnenbriefe
"Arbeitszeitverkürzung für BerufsschulehrerInnen —
Seit Jahrzehnten fällig!"
Auf die Berichterstattung in den Medien über die Kantonsratsdebatte vom
7. Juni könnte in LeserInnenbriefen folgendermassen reagiert werden.
• Betreffend Arbeitszeiten von Lehrpersonen kommt die Untersuchung der Forschungs- und Beratungsfirma Landert Farago Davatz & Partner zu folgenden Schlüssen:
— BerufsschullehrerInnen haben die höchsten Arbeitszeiten aller Lehrpersonen
— Jahresarbeitszeiten von BerufsschullehrerInnen: durchschnittl. 2080 Stunden (Wochenarbeitszeit von mind. 46 Stunden auf 46 Arbeitswochen umgerechnet);
zum Vergleich ein Angestellter in einer öffentlichen Verwaltung: 1930 Stunden pro Jahr (42 Stunden pro Woche)
— Durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen in den letzten Jahren (höhere Klassenbestände, heterogen zusammengesetzte Klassen, Mehrbelastungen durch Schulentwicklung) können diese Arbeitszeiten noch beträchtlich über diesem Durchschnitt liegen)
— Die Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich über die Jahreszeit verteilt (Spitzenarbeitszeiten von bis zu 72 Stunden pro Woche während der Unterrichtszeit)
— Schulferien dienen der Regeneration der Kräfte, der Vorbereitung und der Weiterbildung.
— Gemäss der Untersuchung Landert sind nur drei Ferienwochen gänzlich arbeitsfrei.
• Zwischen einer tragbaren Arbeitszeit für Lehrkräfte und der Schulqualität besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
• Wichtige Indizien weisen darauf hin, dass Lehrkräfte im allgemeinen und BerufsschullehrerInnen im besonderen anfällig für Krankheiten sind: Kosten des Staates für Stellvertretungen und Frühpensionierungen.
• Durch die Sparmassnahmen seit 1991 hat das Personal, also auch die Berufsschullehrkräfte, dem Staat Beträge in dreistelliger Millionenhöhe "abgeliefert". Es kann keine Rede davon sein, dass Verbesserungen der Arbeitssituation nicht finanzierbar seien. Zur Sanierung des Staatshaushaltes haben die Berufsschullehrkräfte gewaltige "Vor- leistungen" gemacht, z.B.
— durch die jahrzehntelange Schlechterstellung der Lehrbeauftragten in den juristisch fragwürdigen Kettenarbeitsverträgen
— durch die Lohnkürzungen und die nicht gewährten Stufenanstiege.
• Die Einteilung in zwei verschiedene Lehrerkategorien ist aus der Sicht eines Schulhausteams äusserst kontraproduktiv.
• Verschiedene Arbeitszeiten für Mittelschul- und Berufsschullehrkräfte sind aus der Sicht eines gleichen Bildungsauftrages auf der Sekundarstufe II nicht mehr vertretbar. Um zu diesem Resultat zu gelangen, braucht es nicht zeitaufwendige Studien, welche bloss dazu dienen, Entscheide auf die lange Bank zu schieben.
6. Juni Ueli Mägli, LKB Vorstand