Anhang zur BesoldungsVO

 

A Einreihungsplan

 

Folgende BVO-Lohnklassen ergeben die Basis für den Jahresgrundlohn von Lehrpersonen am Mittelschulen, Berufsschulen und Berufsmittelschulen:

 

I Lehrpersonen gemäss § 6 Abs. 1 und § 6 Abs. 4

 

BVO Kl. 17 Lehrpersonen ohne Fachabschluss und ohne pädagogische Ausbildung

 

BVO Kl. 18: Lehrpersonen mit Fachabschluss tieferer Stufe als Hochschulabschluss, ohne Lehrdiplom mit angemessener pädagogischer Ausbildung sowie an Hauswirtschaftskursen der kantonalen Mittelschulen für das Fach textile Handarbeit.

 

 

BVO Kl. 19 a) an Mittelschulen

b) an Berufsschulen für Lehrpersonen mit höchstem Fachabschluss und angemessener pädagogischer Ausbildung

 

 

BVO Kl. 20 a) an Mittelschulen

b) an Berufsschulen

c) an Berufsmittelschulen und kaufmännischen Berufsschulen

 

 

BVO Kl. 21 a) an Mittelschulen

bc) an Berufsmittelschulen und kaufmännischen Berufsschulen

 

 

II Lehrpersonen gemäss § 6 Abs. 3

 

BVO Kl. 19 b) an Berufsschulen für Lehrpersonen mit höchstem Fachabschluss

an Lehrwerkstätten

 

 

BVO Kl. 21 a) an Mittelschulen

b) an Berufsschulen

 

 

BVO Kl. 22 a) an Mittelschulen

b) an Berufsmittelschulen und kaufmännischen Berufsschulen

c) an Berufsmittelschulen

cd) Schulleitungsmitglieder