Zusammenfassung der Stellungnahme der LKB zur neuen Anstellungsverordnung

 

wn. Mit der Zustimmung zum neuen Personalgesetz, welches am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, werden auch Anpassungen der Spezialverordnung für Lehrpersonen an Berufs- und Mittelschulen notwendig.

 

In der Kommission, die den Entwurf für eine neue Anstellungsverordnung vorbereitete, haben sich die Vertreterinnen der Berufsschullehrerschaft sehr ins Zeug gelegt, um nicht nur Formulierungen auszuwechseln, sondern echte Verbesserungen vorzuschlagen. Dies in der klaren Meinung, dass dafür dringend Bedarf besteht. Sie wurden sowohl von Mittelschulseite wie von Schulleiterseite im Stich gelassen.

 

«Bestürzung» war das passende Wort, als klar wurde, dass die Fassung, welche die Regierung Anfang Februar in die Vernehmlassung gab, in zahlreichen wichtigen Punkten noch hinter den Vorschlag der Kommission zurückging. Und wieder waren die Termine so, dass man spürte: Meinungsbildung der Lehrerschaft nicht erwünscht. Eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, um die die LKB-Präsidentin ersuchte, wurde abgelehnt. Erschwerend kam hinzu, dass quasi gleichzeitig die neuen Schulkreise in Vernehmlassung kamen.

 

Gegenüber dem vorliegenden Verordnungsentwurf verlangt die LKB folgende Änderungen:

 

€ Für alle Lehrpersonen auf Sekundarstufe II soll ein Pensum von 22 Wochenlektionen gelten (wie bisher an Mittelschulen). Dies auf dem Hintergrund wachsender Belastung und seit langem unveränderter Pensen -

einer Entwicklung, die jeder erwünschten Qualitätsverbesserung des Unterrichtes an den Berufsschulen im Wege steht.

 

€ Für unbefristet Angestellte soll es nicht zwei Besoldungskategorien geben. Die Unterteilung in Lehrkräfte mit mindestens halbem und solche mit kleinerem Pensum als 50 Prozent lehnen wir ab.

 

€ Für Anstellung und Entlassung bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen soll der Bildungsrat und nicht die Aufsichtskommission zuständig sein.

 

€ Überführungen sollen erfolgen wie vorgeschlagen; zusätzlich sollen Lehrbeauftragte mit 15-jähriger Anstellungsdauer in den Status der heutigen Hauptlehrer/innen überführt werden, auch wenn sie eine der Bedingungen für unbefristete Anstellung nicht erfüllen.

 

€ Für Grund- und Weiterbildung sollen nicht zwei verschiedene Verordnungen gelten.

 

€ Berufserfahrung sowie Erziehungs- und Betreuungsarbeit sollen bei der Einstufung angemessen angerechnet werden.

 

€ Auch Lehrpersonen mit Teilpensum sollen eine anteilsmässige Altersentlastung erhalten.

 

€ Zur Entlastung von Lehrpersonen mit Schulentwicklungsaufgaben sollen die Schulen eine Pauschale von 0,2 Wochenlektionen je Klasse zur Verfügung haben.

 

Überdies verlangt die LKB den Ausbau der Mitsprache, Weiterbildung der Lehrpersonen zur Hälfte auch in der Arbeitszeit sowie eine grosszügigere Abfindungsregelung.

 

Die definitive Antwort hat die DV am 16. März verabschiedet. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Delegierten oder im Internet unter http://www.lkbzh.ch

 

 

Vorstand der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen LKB