Resolution der Vollversammlung der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

 

Vereinheitlichung des Bildungswesens im Kanton Zürich in einer Bildungsdirektion

 

Die positiven Aspekte, welche ein Zusammengehen aller Schulen im Sekundarbereich 2 hat, dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass LehrerInnen und Lehrer dieser Stufe durch unterschiedliche Anstellungsbedingungen auseinanderdividiert werden. Ebensowenig dürfen die bestehenden Mitwirkungsrechte der Lehrerschaft abgebaut werden.

Forderungen:

  1. Die neue einheitliche Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen des Kantons Zürich ist so abzufassen, dass die Gleichstellung aller Lehrpersonen gleicher Stufe in Bezug auf Ausbildung, Arbeitszeit und Lohn gewährleistet ist. Es ist z.B. nicht einzusehen, dass Lehrpersonen mit dem gleichen Höheren Lehramt an gewerblichen und an kaufmännischen Berufsschulen pro Woche deutlich mehr Pflichtstunden zu absolvieren haben als Lehrpersonen an den Mittelschulen. Wir fordern die konsequente Beseitigung dieser Benachteiligung durch eine Angleichung der Pflichtstundenzahl nach unten zu Gunsten der BerufsschullehrerInnen, ohne dass dies zum Vorwand genommen wird, die Anstellungsbedingungen der MittelschullehrerInnen zu verschlechtern.
  2.  

  3. Die Anstellungsbehörde für alle Lehrpersonen und SchulleiterInnen der Sekundarstufe II ist auch in Zukunft der Kanton, auf keinen Fall die AK oder gar die Schulleitung.
  4.  

  5. Die bestehenden staatlichen LehrerInnen-Organisationen dürfen nicht abgeschafft werden. Insbesondere muss die LKB als Ansprechpartner der Regierung erhalten bleiben. Auch in Zukunft müssen die staatlichen LehrerInnen-Organisationen und die Verbände in den Vernehmlassungsprozess integriert sein.
  6.  

  7. Im vorgesehen Bildungsrat ist die Vertretung der Lehrerschaft weiterhin zu garantieren. Die bisherigen Rechte der Synode und der LehrervertreterInnen im Berufsbildungsrat dürfen nicht tangiert werden.
  8.  

  9. Bei der vorgesehen Reorganisation der Schulkreise sind die Mitbestimmungsrechte der LehrerInnen durch transparente und demokratische Strukturen zu sichern.

 

 

Die Vollversammlung der LKB des Kantons Zürich,

Bülach, den 19. Nov. 1998

Die Resolution wurde mit grossem Mehr angenommen.