Aktuelle Probleme der Berufsbildung
Prof. Dr. Hans Sieber, Direktor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), anlässlich der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich in Bülach, vom 19. November 1998
Neulich habe ich die leicht doppelbödige Aussage gelesen (ich zitiere): "Die Lehrer sind nicht das Unglück der Schule, sondern ihre Chance." Im Klartext heisst das: Ohne gute Lehrkräfte gibt es keine gute Schule. Und weniger banal, aber nicht minder bedeutsam - ohne gute Schule gibt es keine gute Berufsbildung.
Ich will nun nicht in den Jammerchor über das Versagen der obligatorischen Schule einstimmen. Die Klage ist alt und bringt uns in der Sache nicht weiter. Mir geht es um die Berufsbildung. Hier haben wir Einfluss, hier müssen wir handeln.
Ich meine, wir sind auf dem guten Weg. Der neue Lehrplan zum allgemeinbildenden Unterricht hat vielerorts Reformkräfte geweckt und eine Zusammenarbeitsdynamik ausgelöst, von der Schüler und Lehrer profitieren. Auch im Fachbereich tut sich einiges - ich nenne beispielhaft die Maschinenindustrie (ASM-Berufe); die KV-Reform, ohne deswegen die "kleineren" Branchen vergessen zu wollen.
Die Berufsschule ist gefordert. In ihrem ständigen Einsatz sowohl um die Elite als auch um die Schwächeren, und in ihrem täglichen Bemühen um das breite Mittelmass. Es heisst, wir seien Weltmeister im Durchschnitt. Das soll uns ein Lob sein, denn nur aus einem hohen Durchschnitt wachsen nachhaltig Spitzen. Ihnen allen sollen Sie die Freude am Lernen vermitteln oder erhalten, so dass die jungen Menschen bereit, willens und in der Lage sind, sich im Berufsleben zu behaupten und sich lebenslang weiterzubilden.
Ich werde darauf zurückkommen und mich zuerst dem weiteren Kontext der Berufsbildung zuwenden.
Politikum Berufsbildung
Trotz unbestrittener Qualität ist die Berufsbildung beinahe über Nacht zum Politikum geworden. Auslöser: die Lehrstellenkrise (möglicherweise ein zu starkes Wort für die gegenwärtige Situation am Lehrstellenmarkt mit z.T. eklatanten regionalen und berufsbezogenen Ungleichgewichten. Auch scheint sich - rein quantitativ - die Lage mittlerweile eher entspannt zu haben. Jedenfalls hat die Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft 1995 den Tiefpunkt erreicht; seither weist die Tendenz wieder leicht aufwärts.
Dass die Berufsbildung in der Öffentlichkeit vermehrt beachtet wird, finde ich grundsätzlich positiv.
Positiv ist, dass das zu lange Jahre etwas "verschupfte" Kind wieder vermehrt als Chance und als Leistung wahrgenommen und
als Teil der Wirtschaft und als Teil der Bildung in die laufende Modernisierungsdebatte eingebunden wird.
Der Umschwung ereignete sich plötzlich. Wurde noch zu Beginn der neunziger Jahre vom Attraktivitätsverlust der Berufsbildung gesprochen, so ist es heute attraktiv, einen Lehrstellenplatz zu besitzen.
Die Medien schlagen derartige Wechselbäder gerne breit. Die Frage ist aber differenzierter anzugehen. Eine qualitative Betrachtung legt offen, was Durchschnittszahlen verbergen: Wir haben Probleme, d.h. zu wenig Lehrstellen, oben - bei den anspruchsvollen Berufen - und unten - bei den Lehrlingen mit besonderen Schwierigkeiten; und es gibt - in weniger beliebten Berufen von geringerer gesellschaftlicher Reputation - ein notorisches Überangebot an Lehrstellen, die nicht besetzt werden können. 70 % der jungen Frauen machen eine Berufslehre in den Bereichen Büro, Gastgewerbe, Hauswirtschaft und Gesundheitswesen. Nur gerade 10 % entscheiden sich für einen Beruf auf Gebieten wie beispielsweise der Elektronik oder Informatik. In den angelsächsischen Ländern liegt der Frauenanteil im Informatikbereich zwischen 40 - 50 %.
Wir sind m.a.W. vor allem mit Strukturproblemen konfrontiert.
Strukturprobleme
Die Zahlen der neuesten Betriebszählung bestätigen es: Wir leben in einem tiefgreifenden Wandel. Dies zeigt der anhaltende Rückgang der Betriebe, die Lehrstellen anbieten. Im Produktionsbereich sank der Anteil in den letzten zehn Jahren von einem Drittel auf nahezu einen Fünftel. Die Produktion steht heute dort, wo der Dienstleistungsbereich Mitte der achtziger Jahres stand. Der Anteil der Dienstleistungsbetriebe am Lehrstellenangebot verringerte sich in der gleichen Zeit um ein Drittel auf noch ganze 14 Prozent.
Die Wirtschaft ist der wesentliche Partner der Berufsbildung. Wie die Wirtschaft auf qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen ist, so sind wir auf die aktive Bildungsleistung der Wirtschaft angewiesen.
Es wäre für beide Teile verhängnisvoll, wenn sich die Wirtschaft aus der Berufsbildung abmelden würde:
• Das Wissen liegt in den Betrieben. Die Schulen können diesen engen Konnex zur Praxis nie gewährleisten.
• Der Preis für die Berufsbildung muss auf jeden Fall bezahlt werden, sei es über Eigenleistungen der Wirtschaft oder über höhere Steuern.
Der Siegeszug der Informatik trägt dazu bei - überspitzt ausgedrückt -, dass die übertragbaren Informationsmengen gegen unendlich und die Übertragungskosten gegen null tendieren: Information als der unbegrenzt vorhandene, verwertbare, vermehrbare und veränderbare Rohstoff von Informations- resp. Wissensgesellschaften. Welche Dynamik in diesen Prozessen steckt, kann am folgenden Beispiel verdeutlicht werden: Es dauerte rund 55 Jahre, bis 50 Millionen Menschen ein Auto besassen - aber in nur gerade drei Jahren haben sich über 50 Millionen Menschen ans Internet angeschlossen.
Ich mokiere mich immer etwas, wenn man - auf unser Land bezogen - von einem hochentwickelten Industriestaat spricht; beträgt doch der Anteil klassischer Industriezweige nur gerade noch 20% am BIP.
Im gesellschaftlichen Bereich erleben wir die fortschreitende Individualisierung bis hin zur Vereinzelung resp. Isolation der Menschen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Kommunikationsmittel und -experten exponentiell zu; umgekehrt proportional dazu nimmt das ab, was man einmal unter Gesprächs- resp. Kommunikationskultur verstanden hat.
Gegen den gesellschaftlichen Wandel ist kein Kraut gewachsen. Für die Berufsbildung bedeutet dieser gesellschaftliche Wandel aber weit mehr als nur ein Marketingproblem. Alle Prognosen gehen davon aus, dass an rund zwei Drittel aller Arbeitsplätze Fach- und Führungskräfte mit betrieblicher Ausbildung sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung benötigt werden (Bericht BMBWFT). Pro Memoria: Noch 1950 waren mehr als die Hälfte unserer Werktätigen an- oder ungelernt!!
Gleichzeitig stellen wir fest, dass wahrscheinlich noch zu viele unserer Berufsausbildungen auf die Produktionstechnik ausgerichtet sind, resp. von Produktionsbetrieben geprägt sind. Für mich bedeutet das: Wir dürfen keinesfalls auf die Fachkräfteausbildung verzichten - sonst bauen wir uns unsere Innovationsbarrieren gleich selber -, wir müssen aber vermehrt Dienstleistungselemente in die Fachkräfteausbildung hineinbringen.
Als dritte strukturelle Komponente verweise ich auf die Demografie, und zwar in doppelter Hinsicht: Es kommen - zumindest in den nächsten Jahren - wieder mehr Schulabgänger nicht nur, aber auch auf die Berufsbildung zu. Und unter den Neuzugängen befinden sich immer mehr Jugendliche, die teilweise nur unzureichend oder gar nicht integriert sind - schulisch (Sprachprobleme, Verständigungsschwierigkeiten mündlich wie schriftlich) und sozial (Arbeitshaltung, Teamfähigkeit, Belastbarkeit etc.).
Aktive Berufsbildungspolitik
Angesichts dieser Umwälzungen braucht es eine aktivere Berufsbildungspolitik.
Ziel muss es sein: Jeder junge Mensch muss eine Möglichkeit zur Ausbildung erhalten. Chancen- resp. Perspektivenlosigkeit darf es nicht geben. Denn, wer nichts zu verlieren hat, dem gelten Regeln bekanntlich wenig (zitiert nach "Die Zeit").
Das neue Berufsbildungsgesetz
Im Zentrum der "Grossbaustelle" der Berufsbildungspolitik steht die Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes. Ich sage es auch hier klar und deutlich: Die Berufsbildung ist besser als ihr Ruf, wie er vor allem im vergangenen Jahr in der veröffentlichten Meinung verbreitet worden ist.
Es ist aber ebenso wahr, dass wir in der Berufsbildung - zukunftsbezogen - mehr Flexibilität brauchen. Die Zeit stabiler Berufsbilder ist vorbei, wie es allein schon die Tatsache illustriert, dass gegenwärtig an die 100 Berufsreglemente revidiert werden. Und wir sollten es ebenso vermeiden, ständig den gesetzlichen Notstand anrufen zu müssen, indem wir Neuerungen nur noch über Pilotprojekte angehen können. Die Frage darf m.a.W. nicht mehr lauten: Ist es gesetzlich möglich?
Das Volkswirtschaftsdepartement hat für die Gesetzesrevision eine Expertenkommission eingesetzt. Sie umfasst neben Berufsbildungsexperten auch Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Bewusst wurden keine Politiker einbezogen. Bevor wir an das unvermeidliche "konsensdemokratische Abschleifen" gehen, wollten wir zuerst die Probleme und Lösungsansätze in der Breite und Tiefe ausloten.
Grundsätze resp. Leitplanken
Inzwischen haben wir die Thesenpapiere gesichtet, welche sieben Untergruppen erarbeitet haben. Am 4. Dezember 1998 wollen wir - wenn immer möglich - den totalrevidierten Gesetzesentwurf nach einer zweiten Lesung verabschieden. Dies würde es dem Bundesrat erlauben, im kommenden Januar das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten. Von den verschiedensten an der Berufsbildung interessierten Seiten haben wir klare Signale für eine ausreichende Vernehmlassungsfrist erhalten. Anschliessend an die Vernehmlassung, deren Frist nach unserer Meinung bis Ende Juli zu erstrecken ist, werden die Ergebnisse ausgewertet und in eine Botschaft zusammengefasst, welche der Bundesrat Ende 1999 an die Eidg. Räte weiterleiten könnte. Wir gehen davon aus, dass das neue BBG im besten Fall auf den 1.1.2003 in Kraft treten wird.
In dieser Ausgangslage beschränke ich mich - sozusagen im Sinne eines Werkstattberichtes - auf einige mir besonders wichtige Grundsätze und Leitplanken, wohl wissend, dass der Teufel resp. die Quelle für Kontroversen vor allem in den Details liegen.
Erster Grundsatz: Das duale System bleibt erhalten
Das duale System wird von niemandem ernsthaft in Frage gestellt. Angesichts seiner unbestreitbaren Qualitäten wäre das auch ein Unding: (1 ) Es gibt viele Berufsqualifikationen, die können nur am Arbeitsplatz, im konkreten Arbeitseinsatz erworben werden, ich denke hier nicht zuletzt an die immer wieder zitierten sog. Schlüsselqualifikationen; (2) eine effizientere Abstimmung von Angebot und Nachfrage in Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen müsste erst noch erfunden werden; (3) das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist weder bei rein schulischen Ausbildungen noch beim ausschliesslichen "Training on the job" besser.
Anfangs Juli fand in Bonn ein Sieben-Länder-Treffen zum dualen System statt, von dem ich in dieser Überzeugung bestärkt nach Hause fuhr. Von Holland bis Österreich, von Dänemark bis in die Schweiz fand sich niemand, der die duale Berufsbildung über Bord werfen würde. (M.a.W.: Klare Absage an die Entberuflichung der
Berufsbildung)
Einhellig herrschte aber auch die Ansicht, dass das System sich weiter entwickeln muss, um seine Stärken in einer veränderten und sich weiter verändernden Landschaft zu entfalten. Viele Bildungsexperten sind sich in der Diagnose einig, dass der Lernort "Arbeitsplatz" auch in der Wissensgesellschaft eher an Bedeutung gewinnen wird; ein Trend zu einem verstärkt "arbeitsintegrierten" Lernen wird ausgemacht.
Zweiter Grundsatz: Eine differenzierte, durchlässige und flexible Rahmenordnung
Schon bei der Diskussion des heutigen Gesetzes vor über zwanzig Jahren wurde beklagt, dass der Bund nicht für die ganze Berufsbildung zuständig sei.
Heute herrscht ein politisch breit abgestützter Konsens, wonach im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung eine Bundeskompetenz für alle Ausbildungen (mit Ausnahme der akademischen und der Lehrerbildung) festzuschreiben ist. "Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung" so lautet Artikel 58 der nachgeführten Bundesverfassung, wie er von beiden Räten stillschweigend gutgeheissen worden ist.
Die Gesetzesrevision ist deshalb so anzulegen, dass ein Einbau sämtlicher Berufsbildungen möglich wird. Es geht m.a.W. um die Festlegung eines Rahmens für eine neue Berufsbildungsordnung, die prioritär den Erfordernissen
• der Differenzierung
• der Durchlässigkeit resp.
• der Flexibilität (vgl. Ausführungen unter dem dritten Grundsatz)
zu genügen hat.
Ich erkläre mich:
Wir brauchen eine differenzierte Berufsbildungsordnung als Antwort auf die differenzierten und sich weiter differenzierenden Bedürfnisse der Arbeitswelt. Unser Bildungssystem muss zukunftsbezogen den legitimen Bedürfnissen des Gewerbes (Berufe), den Ansprüchen hochspezialisierter High-tech-Betriebe resp. von Grossbetrieben (Berufsfelder) ebenso genügen können wie den Anforderungen aus dem Dienstleistungsbereich (Tätigkeitsfelder).
Im weiteren hat ein neues Berufsbildungssystem dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es auch in der sog. Wissensgesellschaft - glücklicherweise möchte ich anfügen - noch immer zahlreiche Berufe gibt und geben wird, für welche die berufspraktischen Fertigkeiten im Vordergrund stehen.
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung der sog. kognitiven Fähigkeiten muss eine neue Ordnung künftig aber auch Ausbildungen ermöglichen, die den Schwerpunkt mehr in der Schule als im Betrieb haben. Ich denke an Informatiker, Dienstleistungs- und gestalterische Berufe sowie an die Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich. Wir schlagen zu diesem Zwecke im neuen Berufsbildungsgesetz die Schaffung eines neuen Schultyps der sog. Berufsfachschulen vor.
Deutlicher soll im neuen Berufsbildungsgesetz sodann dem Grundsatz der Durchlässigkeit Nachachtung verschaffen werden; Durchlässigkeit im vertikalen wie im horizontalen Sinne.
Durchlässigkeit im vertikalen Sinne verstanden etwa als möglichst reibungsloser Übergang von der Grundbildung zur höheren Berufsbildung (Stichwort Berufsmaturität/FH) resp. von der Grund- zur Weiterbildung im Sinne des "lebenslangen Lernens".
Horizontale Durchlässigkeit ,sodann um auch Quereinsteigern eine faire Chance zu vermitteln, verpasste Ausbildungen und entsprechende Abschlüsse zum gegebenen Zeitpunkt nachholen zu können.
Unerlässliche Voraussetzung zur Sicherstellung dieser Durchlässigkeit ist eine klare Regelung der Prüfungen, anderer Qualifikationen, Ausweise und Titel resp. deren Anerkennung. Wir haben in unserer Expertenkommission den Slogan übernommen: Kein Abschluss ohne Anschluss! Dass in diesem Zusammenhang der Blick über den "nationalen Tellerrand" - Stichworte: internationale Anerkennung von Bildungsabschlüssen bzw. die internationale Kompatibilität von Bildungsbausteinen - immer wichtiger wird, soll ebenfalls erwähnt werden.
Dritter Grundsatz: Abbau der Regelungsdichte
Eine flexible Berufsbildungsordnung verträgt sich schlecht mit der gegenwärtigen Regelungsdichte und den vorherrschenden schematischen Einheitsvorstellungen, beispielsweise über die Organisation der Berufsschule. Hier müssen die unmittelbar
Beteiligten selbst zu bedarfsgerechten Lösungen finden. Ich denke etwa an die schulischen Anteile insgesamt als auch an deren Verteilung über die Lehrzeit. Zum dualen System gehört zweifelsohne eine bestimmte Zeit des nicht bloss spielerischen bzw. abgehobenen "Handlings" am Objekt der Ausbildung. Insofern gibt es eine Obergrenze von schulischer Vermittlung ebenso wie es eine Obergrenze rein beruflicher Praxis geben muss. Behaften Sie mich nicht auf die genaue Zahl: aber denkbar wäre, auf das Ausbildungsganze gesehen, ein Schulanteil von mindestens einem bis höchstens vier Fünfteln.
Im Begriff dual ist sodann eine qualitative Mehrdeutigkeit angelegt, die es positiv zu nutzen gilt. Ich möchte diese hervorheben - es geht um die Verzahnung von Theorie und Praxis sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Schule. Wie die Verzahnung aussieht und organisiert wird, ist Sache der einschlägigen Ausbildungen. Ziel der Ausbildung muss auf jeden Fall immer die berufliche Handlungskompetenz bleiben.
Konsens in unserer Expertenkommission herrscht auch darüber, dass die Normen in dem zu schaffenden Rahmengesetz offen zu formulieren sein werden, um die Reagibilität der Berufsbildung auf neue Entwicklungen zu steigern und um im Vollzug eine ausgeprägte, entsprechend stufengerechte Delegation vor Ort zu gewährleisten.
Vierter Grundsatz: Effizienteres Management im Verbund Bund/ Kantone/ Wirtschaft
Um die knappen öffentlichen Mittel bestmöglich einzusetzen, wollen wir auch Doppelspurigkeiten im Management der Verbundaufgabe "Berufsbildung" überwinden. Unsere Berufsbildungsszene ist - für einen New-Comer wie mich - mit einer kaum überblickbaren, geschweige denn durchschaubaren Vielfalt von Gremien, Instanzen, Kommissionen bestückt, die sich mit ähnlichen, um nicht zu sagen gleichartigen Frage- und Problemstellungen beschäftigen. Wir schlagen im neuen Berufsbildungsgesetz die Einsetzung eines Berufsbildungsrates vor, der als Beratungsorgan des Bundes strategische Weichenstellungen über die institutionellen Grenzen von Bund und Kantonen, Wirtschaft hinweg anzustossen hätte. Dieser Berufsbildungsrat würde aus sieben bis elf Mitgliedern bestehen. Schon heute liegen Interessenmeldungen für eine Einsitznahme in diesem Gremium aus Ihren Kreisen vor.
Fünfter Grundsatz: Auf- und Ausbau einer applikationsorientierten Berufsbildungsforschung
Wer ausbildet, soll dies nach den Bedürfnissen seiner Branche tun. Und er soll die Flexibilität haben, neue Erkenntnisse ohne bürokratische Hürden umzusetzen. Einziges Kriterium soll sein: Qualität halten, sie womöglich verbessern.
Neben dem Bereitstellen der erforderlichen rechtlichen Grundlagen bedeutet das für das BBT vor allem, Kapazität in der erforderlichen Kompetenz und kritischen Masse für angewandte Forschung/Entwicklung auch im Berufsbildungsbereich bereit zu stellen.
Ich denke nicht an Forschungen, deren Hauptaussage darin besteht, dass es noch viel zu forschen gäbe. Nein, ich meine eine - wie wir es in der Kommission für Technologie und Innovation nennen - applikationsorientierte Forschung, die innert nützlicher Frist auch brauchbare Resultate zeitigt. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, wenn ich offen eingestehe, wie schmerzlich ich gerade in der jetzigen Phase empirisch abgestützte Impulse aus dem Bereich der Forschung für die Formulierung einer zukunftsorientierten Berufsbildungspolitik vermisse (Ausnahmen bestätigen auch in diesem Falle die Regel!)
Sechster Grundsatz: Eine haushaltsneutrale Reform der Berufsbildung ist nicht machbar
Ich habe in meiner Analyse von den strukturellen Problemen am Lehrstellenmarkt gesprochen und damit die Lehrstellenproblematik am oberen und unteren Ende der Qualifikationsskala ins Relief gesetzt. Ich habe auch die Problematik des "lebenslangen Lernens" angesprochen. Nach meiner persönlichen Überzeugung sind diese strukturellen Elemente ohne ein verstärktes, auch finanzielles Engagement der öffentlichen Hand nicht in den Griff zu bekommen.
Heikle Fragen
Mit dieser Feststellung möchte ich in der gebotenen Kürze zu einigen heiklen Aspekten überleiten, die Sie nicht nur interessieren, sondern auch in der Vernehmlassung lebhafte, möglicherweise sogar recht kontroverse Diskussionen auslösen werden.
Umfassende Regelungskompetenz des Bundes
Nach dem gegenwärtigen Stand der parlamentarischen Beratung zum Thema "Nachführung der Bundesverfassung" soll der Bund - ich habe es bereits erwähnt - eine umfassende Regelungskompetenz für die Berufsbildung erhalten. M.a.W. die heutige in der Verfassung abschliessend aufgelistete Regelungskompetenz des Bundes für die Berufe in "Gewerbe, Industrie, Handel, Land- und Hauswirtschaft" soll fallengelassen werden.
Zwischen Regelungskompetenz und Verteilung der Finanzierungslasten - so die grossmehrheitliche Auffassung in unserer Expertenkommission - müsste zukunftsbezogen eine bessere Übereinstimmung hergestellt werden. Bekanntlich partizipiert der Bund derzeit nur mit 19 % an den Aufwendungen der öffentlichen Hand in der Berufsbildung (Bund, Kantone, Städte etc.). Eine Neuaushandlung des Finanzierungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen wird damit auf der politischen Ebene traktandiert werden müssen.
Weiterbildung plus
Mit Blick auf die immer wichtiger werdende permanente Weiterbildung wird das Berufsbildungsgesetz einen Weiterbildungsbegriff einführen, der zwar noch immer im direkten Bezug zur Arbeitsmarktfähigkeit stehen wird, aber einen wesentlich extensiveren Interpretationsspielraum zulässt als der geltende Artikel. Es soll damit vor allem der überholten Zweiteilung zwischen rein beruflicher und allgemeiner Weiterbildung entgegengetreten werden (Schlüsselqualifikationen). In Zukunft sind integrative Konzepte nötig, die auch die als aktive arbeitsmartkliche Massnahmen nach AVIG durchgeführten Weiterbildungskurse vermehrt ins System der Berufsbildung einbeziehen. Die ehemals stabile Gleichung "Bildung dann Arbeit" ist überholt. In diesem Zusammenhang schlagen wir auch den Übergang zu einer vermehrt nachfrageorientierten Finanzierung der Weiterbildung vor (Bildungsgutscheine). Nachfrageorientierte Finanzierungsformen sind bis heute noch nirgends in Reinkultur erprobt worden. So werden denn auch enorme Umstellungskosten sowie eine Zerschlagung bisheriger Strukturen etwa zugunsten privater Anbieter befürchtet.
Trittbrettfahrerproblematik
Ebenfalls nicht ausgestanden ist sodann die Diskussion über die sog. Trittbrettfahrerproblematik und ihre Behandlung im neuen Gesetz. Bekanntlich nimmt die Zahl der Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, ab. Wie sollen, wie können die Betriebe, die nicht ausbilden, vermehrt in die Pflicht genommen werden ? Im Vordergrund der Diskussion steht die Schaffung, resp. die Unterstützung der Schaffung sog. branchenbezogener Ausbildungsfonds. Umstritten ist dabei die Frage, ob Betriebe, die nicht ausbilden, von seiten des Bundes zur Entrichtung angemessener Solidaritätsbeiträge verpflichtet werden sollen.
Schlussbemerkungen
Unsere Berufsbildung ist gut. Wir verfügen über die Voraussetzungen, dass sie international Spitze bleibt: gute Infrastruktur, eine im internationalen Quervergleich glücklicherweise noch nicht allzu hohe Maturitätsrate und damit eine intakte Nachwuchsbasis, gute Zusammenarbeit der massgebenden Akteure, neue Modelle, eine Wirtschaft auf der Höhe der Zeit, die in den schwierigen 90er Jahren eine erstaunliche Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit an den Tag gelegt hat.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir nicht auf Perspektiven verzichten können. Unsere Zukunft ist eine gut ausgebildete Jugend. Um dies weiter zu gewährleisten, müssen wir uns neue Mittel und Wege einfallen lassen und Neuerungen auch
umsetzen.
Die Berufslehre darf nicht länger zweite Wahl bleiben. Unserer Jugend müssen am Ende der obligatorischen Schulzeit gleichwertige und attraktive Alternativen offenstehen. Zu diesem Zwecke muss u.a. zwingend die Durchlässigkeit zwischen Lehrabschluss/ Berufsmatura, allgemeiner Hochschulreife, Fachhochschulabschluss und universitärem Studium hergestellt werden, dies zu fairen, d.h. nicht prohibitiven Bedingungen. Unter solchen Voraussetzungen fällt eine Entscheidung zugunsten einer Berufslehre den Jugendlichen und ihren Eltern leichter. Denn angesichts der damit verbundenen Doppelqualifikation "Berufsfähigkeit und Studienberechtigung" steht zu erwarten, dass sich Jugendliche eher für die Praxis als für ein Universitätsstudium entscheiden. Die Attraktivität der Berufsbildung steigt. Unsere Universitäten werden von einer zu hohen Studentenzahl entlastet.
Die Umsetzung ist für mich zentral. Wie schon der Vater der modernen Wirtschaftspolitik, John Maynard Keynes, sagte: "Schwierigkeiten bereiten nicht neue Ideen, sondern das Aufgeben der alten."
Hans Sieber, Dir. BBT