LKB

 

Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen an Berufsschulen

 

Mit der Umsetzung der strukturellen Besoldungsrevision Mitte 1991 wurde für die Beamten und Angestellten im Kanton Zürich ein Beurteilungssystem eingeführt. Für die Lehrpersonen konnte diesbezüglich bisher kein Konsens gefunden werden. Vor kurzem wurden nun die Rahmenbedingungen und Beurteilungskriterien bereinigt und in Kraft gesetzt.

 

Die Schulleiterkonferenz hat sich im Wesentlichen auf folgende Grundsätze geeinigt:

• Eine gerechte Beurteilung der Lehrkräfte durch die Aufsichtsgremien und die Schulleitung auf der Basis der bisherigen Vorschläge ist aus Kapazitätsgründen nicht durchführbar.

• Das zentrale Ziel der Beurteilung ist die Förderung der Qualität. Es ist ein einfaches Rahmenkonzept gefordert, das jeweils schulspezifisch zu gestaltet ist.

• Auf die Differenzierung von guten und sehr guten Leistungen im Rahmen der Freigabe von Stufenaufstiegen wird verzichtet. Sehr gute Leistungen können einmalig gewürdigt werden.

• Für Lehrpersonen, für welche Fördermassnahmen eingeleitet werden, erfolgt auf Antrag kein Stufenaufstieg. In Ausnahmefällen kann sogar eine Rückstufung erfolgen.

 

Arbeitsgruppe «Qualifikation von Berufsschul-Lehrpersonen»

Auf der Basis dieser Grundsätze und unter Berücksichtigung der Entwürfe der Beurteilung von Mittelschullehrkräften erarbeitete eine Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen und den Kriterienkatalog für die Leistungsbeurteilung. Beides richtet sich nach der bestehenden Berufsschullehrer-Verordnung (BSLV). Nach Vorliegen der neuen Verordnung wird eine kleinere Überarbeitung nötig sein. Die Wiederinkraftsetzung der BSLV mit vorgesehenem Stufenaufstieg sowie die Bereinigung der bisherigen Besoldungen auf dieser Grundlage ist dringend und wird als Voraussetzung für die Einführung jeglicher Art von Qualifikationssystemen betrachtet.

 

Rahmenbedingungen der Leistungsbeurteilung

• Die Leistungsbeurteilung von Hauptlehrpersonen und ständigen Lehrbeauftragten (LB III) soll alle sechs Jahre systematisch durch die Schulleitung und Aufsichtsbehörden als summarische Beurteilung der Tätigkeit im Unterricht und in der Schulgemeinschaft (siehe Kriterienkatalog) durchgeführt werden. Eine Zwischenbeurteilung drei Jahre nach der systematischen Beurteilung wird nur durch die Aufsichtsbehörden vorgenommen. Dabei wird ausschliesslich der Bereich Unterricht beurteilt.

• Die Leistungsbeurteilung der Lehrbeauftragten (LB I und LB II) wird im ersten Schuljahr durch die Schulleitung, später alle drei Jahre durch die Aufsichtsbehörden und/oder die Schulleitung durchgeführt.

• Hauptziel jeder Beurteilung ist ein systematisches Feedback des Beurteilenden. Mögliche Folgerungen sind einerseits die generelle Berechtigung für den Stufenaufstieg oder aber Vorbehalte und damit die Einleitung von Massnahmen.

 

Ernst R. Pfister, Leiter Arbeitsgruppe Leistungsbeurteilung

 

 

Kriterienkatalog

Unterricht

• Unterrichtsplanung und -vorbereitung

• Persönliche Ausstrahlung und pädagogisches Engagement

• Pädagogische Kompetenz (Motivation, Lernförderung, Arbeitsatmosphäre in der Klasse)

• Fachkompetenz und Weiterbildung

• Didaktik und Methodik, mit Berücksichtigung der besonderen Unterrichsformen, der sprachlichen Gestaltung sowie dem Einsatz von Unterrichtshilfen

Aufgaben als Mitglied der Schulgemeinschaft

• Schülerbetreuung, Lehrmeister und Elternkontakte, Wirken als Klassenlehrer

• Mitarbeit im Kollegium sowie im Rahmen der Schulentwicklung

• Administrative Zuverlässigkeit

• Übernahme von Stellvertretungen, Stützkursen, Freifächern sowie Weiterbildungsveranstaltungen

• Übernahme von Haus- und Fachämtern sowie Vertretung der Schule in externen Kommissionen

 

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Margrith Gysel, Präsidentin LKB

Erich Leumann und Hansueli Herrmann, Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Ruedi Schwarzenbach, Rektor Kantonsschule Zürcher Oberland

Mathias Zimmermann, Rektor KV Winterthur

Ernst R. Pfister, Rektor TBZ

 

 

(in: forum 40, Sept. 1998, Seite 19)

 

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