Vortrag

von Dr. Adrian Schertz, Europäische Kommission, GD XXII

an der VV98 der LKB

Einleitung

Ich möchte mich herzlich für Ihre Einladung zur Jahresvollversammlung der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich bedanken. Ausdrücklicher Dank gebührt Frau Dr. Gysel, die in herausragender Weise diese Konferenz organisiert hat.

 

Für mich ist es eine besondere Ehre - und auch eine Herausforderung - vor einer Schweizer Zuhörerschaft über die Berufsbildungspolitik der Europäischen Union sprechen zu dürfen. Ich bin mir des besonderen Verhältnisses der Schweiz zu dieser Union bewusst. Ich bin mir aber auch bewusst, dass die Europäische Union nicht das ganze EUROPA repräsentiert. Europa meint ja vor allem eine historisch gewachsene Kulturgemeinschaft. In diesem Sinne ist die Schweiz zweifellos - und war es schon immer - ein Teil Europas. Insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung und Pädagogik hat die Schweiz für Europa und die Welt Herausragendes geleistet: es sei nur an grosse Pädagogen wie Rousseau und Pestalozzi erinnert. Die Tatsache, dass deren Ideen europaweit rezepiert wurden, erinnert uns auch daran, dass gerade in der Bildung der internationale Gedankenaustausch auf eine lange Tradition blicken kann.

 

Ich spreche heute zu Ihnen als Vertreter der Generaldirektion XXII der Europäischen Kommission, die zuständig ist für Bildung, Berufsbildung und Jugendpolitik. Ich werde im folgenden einen kurzen Abriss über den Stand der Berufsbildungspolitik der Europäischen Union geben. Sicher erwarten Sie von mir, dass ich für diese Politik heute auch werben werde - ich werde Sie darin nicht enttäuschen.

 

Wie Sie sicher wissen, ist die Europäische Kommission in ihrem Kern eine politische Verwaltung. Ihr wurde von den Mitgliedstaaten die Aufgaben anvertraut, einerseits politische Initiativen zur Weiterentwicklung der europäischen Integration zu ergreifen und andererseits die Einhaltung der europäischen Verträge zu überwachen. Aus der Doppelaufgabe Vorschlagsrecht und Vertragseinhaltung ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das besonders auch in der Europäischen Berufsbildungspolitik spürbar wird.

 

1. Rechtliche Handlungsgrundlage für eine Berufsbildungspolitik der EU

Warum hat die Europäische Union überhaupt ein Mandat in der Berufsbildungspolitik? Zunächst einmal, weil die Regierungen der Mitgliedstaaten dies so wollten. Im Amsterdamer Vertrag bekräftigen die Staatschefs, dass die Gemeinschaft eine Berufsbildungspolitik durchführt. Dieser Satz bildet die Handlungsgrundlage für die Formulierung einer europäischen Berufsbildungspolitik in der Union.

 

Genannter EG-Vertrag legt fest, dass die Gemeinschaft die Berufsbildungsmassnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung dieser Staaten für Inhalt und Gestaltung der Berufsbildung unterstützt und ergänzt. Ausdrücklich wurde der EU jegliche Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten untersagt. Zusammen mit dem ebenfalls im Amsterdamer Vertrag bekräftigten Subsidiaritätsprinzip ergibt sich, dass die Europäische Kommission kein Mandat hat, Berufsbildungsstrukturen in Europa von oben herab zu harmonisieren. Wie gesagt, ist der Handlungsbereich einer Europäischen Berufsbildungspolitik auf die Unterstützung und Ergänzung der jeweiligen nationalen Berufsbildungspolitik beschränkt.

 

Nun ist die Berufsbildungslandschaft in Europa durch grosse Unterschiedlichkeit gekennzeichnet, was diese unterstützende Tätigkeit der EU nicht gerade erleichtert. Jedes Land hat seine über Generationen hinaus gewachsene Berufsbildungsstruktur. Unter grossen Vorbehalten und mit viel gutem Willen kann man aber drei grosse Systeme innerhalb der EU unterscheiden:

 

1. Die dualen, korporatistischen, dezentralen Systeme. Dazu gehören Länder, die auf einem dualen Erstausbildungssystem fussen, das durch Sozialpartner, Verbände und Kammern mitgestaltet und mitverwaltet wird. Die berufliche Weiterbildung wird dort eher dem einzelnen überlassen. Zu nennen wären hier vor allem Deutschland, Österreich, die Niederlande und Luxemburg.

2. Die stark schulisch orientierten, zentralistisch verwalteten Systeme. Hierzu zählen neben Frankreich die romanischen Staaten. Ein ganz praktischer Unterschied zwischen diesen beiden ersten Systemen besteht allein schon im Status der Auszubildenden in der Erstausbildung, die zum Beispiel in Deutschland meist Arbeitnehmer sind, in Frankreich aber meist Schüler.

3. Die stark marktwirtschaftlich orientierten Systeme, wie sie in den angelsächsischen Staaten dominieren. Hier ist die staatliche Regelungsdichte niedrig, der einzelne steht noch stärker in der Verantwortung für seine berufliche Bildung als in anderen Systemen.

 

Wie sie sehen, sind die bestehenden Berufsbildungssysteme in Europa alles andere als einheitlich. Diese Systeme zu harmonisieren stiesse auf unüberwindliche Schwierigkeiten, und man müsste sich gleichzeitig fragen, ob eine Vereinheitlichung überhaupt sinnvoll wäre, das heisst, ob sie einer grösseren Qualität dienlich sein würde. Worauf es aber ankommt, ist für eine bessere Transparenz zwischen den Systemen zu sorgen, die "besten Beispiele" unter dem Stichwort Innovationstransfer für ganz Europa zugänglich zu machen und Übergänge zu öffnen und Brücken zu bauen zwischen den Systemen, also die Mobilität zu verbessern. Dies wäre in knappen Worten das Arbeitsfeld der Europäischen Union in der Berufsbildungspolitik.

 

2. Sozioökonomischer Hintergrund einer Berufsbildungspolitik der EU

Die juristische Verankerung und rechtliche Positionsbestimmung einer Europäischen Berufsbildungspolitik, wie ich sie gerade geschildert habe, bleibt letztlich aber inhaltsleer ohne eine zwingende sachliche und politische Begründung. Das heisst ich wende mich der Frage zu, warum es dennoch für die einzelnen Mitgliedstaaten vorteilhaft sein könnte, am Aufbau einer europäischen Berufsbildungspolitik mitzuwirken.

 

Europa als ganzes, und nicht nur der einzelne Staat, sieht sich schwerwiegenden Herausforderungen am Anfang des 3. Jahrtausends gegenüber. Ich nenne hier nur einige:

• die Arbeitslosigkeit in Europa, von der in der EU auch ca. 5 Mio. Jugendliche betroffen sind,

• der Druck der wirtschaftlichen Globalisierung, der auf den Betrieben lastet und neue berufliche Anforderungen an den einzelnen stellt.

• der technische Wandel, der den Umbruch der europäischen Volkswirtschaften beschleunigt.

Und nicht zu vergessen: einige Herausforderungen, die sich die Regierungschefs Europas bei ihrem Willen zur europäischen Integration quasi selbst geschaffen haben, die aber auch weltweite Auswirkungen nach sich ziehen. Ich meine vor allem

• die Einführung des EURO und

• die Osterweiterung der Europäischen Union.

 

In einem offenen Binnenmarkt in Europa und in einem liberalisierten Weltmarkt geht die Beschäftigungsschwäche in Europa jedes einzelne Land an. Die im EG-Vertrag vereinbarte Freizügigkeit sorgt dafür, dass Ausgleichsprozesse durch Wanderungsbewegungen von Arbeitnehmern stattfinden. Die Volkswirtschaften sind heute derart miteinander verflochten, dass ein abgeschottetes Wachstum, oder aber auch eine Eindämmung der Rezession nur europaweit erreicht werden können. Auch der technische Wandel kennt keine Grenzen, mehr noch: moderne Informations- und Kommunikationstechnologien heben politische Grenzen auf. Die Einführung des EURO wird den durch globale Umbrüche gegebenen Zwang zur Zusammenarbeit noch verstärken. Dies gilt auch für die politisch und wirtschaftlich notwendige Osterweiterung der Union. Die Herausforderungen Europas sind daher unserer Auffassung nach nur gemeinsam zu bewältigen.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch Berufsbildungspolitik in Europa zu sehen. Zunächst einmal spielt sie eine zentrale Rolle in der Beschäftigungspolitik in der EU. Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998, die Ende 1997 vom Europäischen Rat beschlossen wurden, weisen hier in die richtige Richtung: Unter dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind beschäftigungsfördernde Massnahmen wie Umschulung, Berufspraktika und Betreuungs- und Beratungsmassnahmen für Jugendliche angeführt. Bei den aktiven Massnahmen werden insbesondere die Sozialpartner aufgefordert, Partnerschaftskonzepte zu entwickeln und lebenslange Weiterbildung in Europa auszubauen.

 

Die Förderung von Unternehmergeist und bessere Rahmenbedingungen zur Führung und Gründung von Unternehmen sind dringend geboten, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierzu zählen nicht nur bessere Bedingungen für die Entwicklung der Risikokapitalmärkte, sondern auch die Modernisierung der Arbeitsorganisation und arbeitsbegleitende Weiterbildung sowie ein beschäftigungsfreundlichereres Steuersystem. Auch ist die Frage des lebensbegleitenden Lernens mehr und mehr verknüpft mit der Frage der Neuverteilung der verfügbaren Beschäftigung im Rahmen neuer Arbeitszeitmodelle.

 

Dieser kurze Abriss über die Ziele der Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene soll Ihnen vor allem eines vor Augen führen: Der "Beschäftigungs-Prozess", der in Luxemburg eingeleitet wurde, ist bereits jetzt in seinen zentralen Elementen ein "Humanressourcen-Prozess". Und: dieser Trend wird sich in Zukunft noch verstärken. Das bedeutet letztlich, dass die EU vor allem auf Bildung und Berufsbildung setzt, um die Arbeitsmarktprobleme zu beheben. Humanressourcen sind wohl der zentrale Aspekt zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

 

3. Aktuelle politische Initiativen der EU-Kommission in der Berufsbildung

Dieser starke beschäftigungspolitische Aspekt von Europäischer Berufsbildung spiegelt sich auch in den Zielen der EU-Berufsbildungspolitik wieder. Die Berufsbildungspolitik der EU hat laut Amsterdamer Vertrag 5 Ziele:

1. Erleichterung der Anpassung an den industriellen Wandel,

2. Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung für eine bessere Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt,

3. besserer Zugang zu Berufsbildung und Förderung der Mobilität, insbesondere für Jugendliche,

4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen,

5. Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten.

 

Diese fünf Ziele stecken den konkreten Handlungsrahmen für die Europäische Kommission ab. Im Rahmen dieser Ziele setzt die Kommission Schwerpunkte. Es ist heute bereits absehbar, dass ein Schwerpunkt auf der Förderung und Verbesserung der europäischen Mobilität in der Berufsbildung liegen wird.

 

Eine konkrete politische Initiative der Europäischen Kommission ist die Förderung von alternierenden europäischen Berufsbildungsabschnitten, einschliesslich Lehrlingsausbildung. Gefördert werden sollen Abschnitte einer anerkannten Berufsbildung, sei es Erstausbildung oder Weiterbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat absolviert werden. Diese Abschnitte, seien es Auslandpraktika in einem Betrieb oder Ausbildungsabschnitte an einer Berufsschule oder auch an einer Hochschule, sollen dann mit einem europaweit einheitlichen Dokument, dem "EUROPASS Berufsbildung", dokumentiert werden. Dadurch erhofft sich die Europäische Kommission eine Förderung der Mobilität und der Qualität von berufsbezogenen Ausbildungsaufenthalten in Europa. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Abschnitten können dadurch die individuellen Einstellungschancen verbessert werden, für die entsendenden Betriebe können sich neue Geschäftskontakte im europäischen Binnenmarkt ergeben.

 

Gleichlaufend wird die Europäische Kommission im kommenden Jahr Empfehlungen zum Abbau von Mobilitätshindernissen vorlegen. Denn gerade in der Berufsausbildung sind diese Hindernisse vielfältig: für diejenigen Personen in Berufsbildung, die den Schülerstatus haben ist die sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Ausland problematisch, für diejenigen, die den Arbeitnehmerstatus haben, stellt sich eher das Problem, überhaupt eine Freistellung für die Teilnahme zu erlangen. Die geplante Empfehlung der Europäischen Kommission möchte diese Probleme in Form von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten angehen.

 

4. Das Aktionsprogramm der EU in der Berufsbildung leonardo da vinci

Das Programm leonardo da vinci ist ausdrücklich ein Förderprogramm zur "Umsetzung einer Berufbildungsbildung der Gemeinschaft". Es wurde Anfang 1995 gestartet und hat eine 5jährige Laufzeit bis Ende 1999. Es baut auf verschiedenen Vorläuferprogrammen auf, wie zum Beispiel comett oder petra, die ihnen vielleicht ein Begriff sind. Bei leonardo da vinci handelt sich im wesentlichen um ein Förderprogramm

• für länderübergreifende Austausche von Lehrlingen und Ausbildungsverantwortlichen,

• für transnationale Pilotprojekte zur Förderung von Innovation in der Berufsbildung

• und für die Erstellung einer europaweiten Datenbasis in der Berufsbildung.

 

Es ist - ebenso wie das Programm zur Förderung der allgemeinen Bildung in Europa, das Programm sokrates - ein projektorientiertes und nicht ein schultyporientiertes Programm. Praktisch heisst dies, dass z.B. auch eine allgemeinbildenden Schule, auch eine Hochschule, einen Antrag unter leonardo da vinci einreichen kann, insofern das Projekt berufsbildungsorientiert ist. Und natürlich insofern es grundsätzlich Partner aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten einschliesst. Dieses Prinzip der Transnationalität war und ist ganz entscheidend für den Gesamtaufbau des Programms. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass bilaterale Zusammenarbeit in der Berufsbildung, die in Europa ja intensiv praktiziert wird, nicht im Vordergrund des Programms stehen sollte, sondern eben die multilaterale Bildungszusammenarbeit.

 

Ausgestattet wurde das Programm mit 620 Millionen ECU für 5 Jahre, somit handelt es sich um ein Programm mittlerer Grösse im Vergleich mit anderen EU-Förderprogrammen. Das Programm hat in den ersten vier Jahren seiner Laufzeit einige Erfolge erringen können: zirka 100.000 Personen, meist Lehrlinge und Studenten, aber auch Lehrer und Berufsbildungsverantwortliche, nahmen an den Austauschmassnahmen teil, über 2.000 Pilotprojekte zur Entwicklung innovativer Bildungsmethoden und -produkte wurden gefördert, ca. 30.000 Partnerbetriebe oder -institutionen in Europa arbeiten in den Projekten zusammen. Diese Zahlen signalisieren: die Reichweite des Programms ist relativ weit, der Bekanntheitsgrad von leonardo da vinci unter den Berufsbildungsakteuren ist hoch.

 

Die Kommissionsvorschläge für eine zweite Programmphase ab dem Jahr 2000 bauen auf diesem Bekanntheitsgrad auf. Sie stehen unter den Oberbegriffen Vereinfachung und Nutzerfreundlichkeit. Es sollte nicht verschwiegen werden, dass die erste Programmphase unter der Komplexheit der Programmstrukturen und einer starken Bürokratie gelitten hat. In den Vorschlägen für eine Weiterführung von leonardo da vinci ab dem Jahr 2000 sollen daher die Programmziele von 19 auf drei drastisch reduziert werden. Hauptziel ist es, lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Dadurch soll eine stärkere Zusammenarbeit vor allem mit dem Programm in der Allgemeinbildung sokrates ermöglicht werden. Eine engere Verknüpfung zwischen Bildung und Berufsbildung scheint geboten, da die Grenzen zwischen beiden Bereichen immer fliessender werden. Ein eigenes Gesicht soll leonardo da vinci aber dennoch bewahren, indem die konkreten Ziele stark auf die EU-Beschäftigungspolitik ausgerichtet werden.

 

Das erste dieser Programmziele stellt die alternierende Lehrlingsausbildung als wirksames Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit heraus. Das zweite Ziel betrifft die Förderung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das dritte Ziel im Kommissionsvorschlag sieht eine Förderung von Berufsbildungssystemen zugunsten einer besseren Eingliederung von Zielgruppen in den Arbeitsmarkt vor. Die Förderung von Chancengleicheit zwischen Frau und Mann ist in allen diesen Zielen verankert.

 

Weiterhin ist eine Dezentralisierung der Programmstrukturen vorgesehen. Die Mitgliedstaaten sollen eine grössere Verantwortung für die Betreuung der Projekte vor Ort im Sinne der Subsidiarität bekommen.

 

Es soll aber Kontinuität in der Gesamtausrichtung gewahrt bleiben. So sollen weiterhin Austausche, innovative Pilotprojekte und Sprachenkompetenz gefördert werden, allerdings mit einer Schwerpunktsetzung auf Mobilität. Neu hinzukommen soll die Förderung von europäischen Netzen, von gemeinsamen Aktionen im Gesamtbereich Bildung und von Projekten zur Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien - dies um den neuesten Entwicklungen in der Berufsbildung Rechnung zu tragen.

 

Zusammen mit einer geplanten Ausweitung des Gesamtbudgets um ca. 60% auf etwa 1.000 Millionen Euro erhofft sich die Europäische Kommission eine Verstetigung des in der ersten Phase von leonardo da vinci Erreichten und eine Konzentrierung der Wirkung auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Damit soll das Programm ab dem Jahr 2000 zur Förderung der Humanressourcen in Europa durch lebenslange Bildung und Weiterbildung beitragen.

 

5. Die Rolle von Nicht-EU-Staaten in einer Berufsbildungspolitik der EU, unter besonderer Berücksichtigung der Schweiz

Artikel 127 des EG-Vertrags sieht ausdrücklich eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten vor. Dahinter steht der Gedanke, dass im Zeichen der Globalisierung die EU-Berufsbildungspolitik eine Aussenmwirkung entfalten sollte, aber auch offen sein sollte für Einflüsse und gute Beispiele von ausserhalb der Union.

 

Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum von 1994 wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit auf den Feldern Bildung, Berufsbildung und Jugend verstärken und erweitern. Dies eröffnete den Zugang der EFTA-Staaten, die dieses Abkommen ratifiziert haben, zu den Bildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Gemeinschaft. Davon profitieren bis heute Island, Liechtenstein und Norwegen. Diese Länder haben Zugang zu allen Teilen der Programme. Gemäss dem Abkommen von 1994 leisten sie einen Finanzbeitrag zum Gemeinschaftshaushalt, den sie via Austausch- oder Pilotprojekte unter Abzug eines angemessenen Beitrags zu den Gemeinkosten praktisch in etwa wieder zurückerhalten.

 

Insgesamt gesehen besteht ein wichtiger Teil der Identität des Berufsbildungsprogramms leonardo da vinci in seiner Offenheit für die Teilnahme von Partnern aus Drittstaaten. Während EWR-Staaten aufgrund des Abkommens von 1994 teilnahmeberechtigt sind, ist es seit 1997 Programmpolitik auch die Teilnahme von Partnern aus den mit der EU assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas, also im wesentlichen den EU-Beitrittskandidaten im Rahmen einer Gesamtbeitrittsstrategie zu ermöglichen. Deren Teilnahme am Programm gestaltet sich nach Einzelabkommen, die zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den einzelnen Ländern getroffen werden. Bislang machen von diesem Angebot die Tschechische Republik, die Slowakei, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern Gebrauch, seit Anfang November 1998 auch die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Voraussichtlich wird Slowenien im Frühjahr 1999 am Programm teilnehmen, Verhandlungen mit Bulgarien sind demnächst vorgesehen. Im Vorschlag für eine Weiterführung des Programms ab dem Jahr 2000 wird auch ausdrücklich ein Angebot an Malta und Türkei erwähnt. Das Programm leonardo da vinci spielt damit eine Vorreiterrolle in der EU für eine Ausweitung der internationalen Kooperation.

 

Nun ist die Schweiz für die EU-Berufsbildungspolitik aus mehreren Gründen interessant. Erstens kann die in der Schweiz praktizierte Mehrsprachigkeit in der Berufsbildung ein Vorbild sein. Zweitens hat die Schweiz eine interessante Wirtschaftsstruktur, mit einem breiten Spektrum verschiedener Wirtschaftstätigkeiten und vor allem einen gut ausgebauten Dienstleistungssektor. Drittens weist das Schweizer Berufsbildungssystem viele Elemente auf, die mit der EU-Berufsbildungspolitik in Einklang stehen, wie zum Beispiel eine alternierende Erstausbildung und ein gut ausgebautes und vielfältiges Berufsbildungsangebot.

 

Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass auch in der Schweiz grosses Interesse an den Entwicklungen in "Rest"-Europa besteht. Ihr Interesse, meine Damen und Herren, an meinem Hiersein ist ein Indiz dafür. Ich denke, auch auf seiten staatlicher Stellen in der Schweiz besteht Interesse an einer internationalen Bildungszusammenarbeit, die Realität grenzüberschreitender Regionalpolitik ist ein Indiz hierfür. Auch das Programm leonardo da vinci hat ja einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Schweiz.

 

Wie Sie sicher wissen, ist aus rechtlichen und politischen Gründen eine volle Teilnahme von Schweizer Partnern an leonardo-da-vinci-Projekten nicht möglich. Trotz dieses formalen Ausschlusses vom Programm haben Schweizer Bildungsträger schon früh starkes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Leonardo-da-Vinci-Projekten bekundet. Daher überrascht es nicht, dass es berufsbildungsbezogenen Informationsaustausch zwischen der EU und der Schweiz gibt und dass Schweizer Organisationen eng mit Leonardo-da-Vinci-Partnern als "stille Partner" zusammenarbeiten. Derartige Arrangements werden ausnahmslos auf einer ad-hoc-Basis getroffen und beinhalten keinerlei Verpflichtung seitens der Europäischen Kommission. An dieser Stelle vergesse ich natürlich nicht zu sagen, dass es die Europäische Kommission sehr begrüssen würde, wenn sich die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union derart entwickeln würden, dass eine engere und systematischere Beteiligung Ihres Landes an EU-Programmen wie Leonardo da Vinci möglich wird.

 

Zusammenfassung

Meine Damen und Herren. Ich habe Ihnen an dieser Stelle nur eine kurze Einführung über Grundzüge einer Europäischen Berufsbildungspolitik in der Europäischen Union geben können. Ganz besonders wichtig war es mir, die Probleme dieser Politik aufzuzeigen, aber auch die Vorteile einer Mitwirkung an der Formulierung dieser Politik. Was aber durchaus feststellbar ist, dass alle Teilnehmer von dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch über Berufsbildung in Europa profitieren. Auch wenn es eine einheitliche Berufsbildungspolitik in der Union aus rechtlichen Gründen nicht geben kann, so ist es doch für alle beteiligten Staaten sinnvoll, Entwicklungen in anderen Ländern mit zu berücksichtigen und auf die gemeinsamen Herausforderungen auch mit einem wachsenden Grad an Gemeinsamkeit zu reagieren. Wichtig ist der Dialog über Berufsbildung in Europa, dieser Dialog ist kein Einbahnstrasse. Ich denke, dass auch die Schweiz, natürlich unter Beachtung der rechtlichen Gegebenheiten, Wichtiges zu diesem Dialog beisteuern kann und sollte.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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