Stellungnahme der LKB
Bürgerlich dominierter Kantonsrat für Demokratieabbau -
Der Fehlentscheid muss korrigiert werden!
Wir lehnen das am 29. November zur Abstimmung gelangende "Gesetz über die Zuordnung der Berufsbildung und die Schaffung eines Bildungsrats" auch deshalb ab, weil es undemokratisch ist.
Der vorgesehene Bildungsrat soll laut Gesetzesentwurf den seit 200 Jahren demokratisch legitimierten Erziehungsrat und den ebenso demokratisch legitimierten Berufsbildungsrat ersetzen. Das vorgesehene neue Gremium ist jedoch ein blosses Vasallengremium, welches nicht mehr demokratisch legitimiert werden soll und somit von vorneherein zu einer schwachen, von der Exekutive ernannten Kommission degradiert würde. Aus den folgenden Gründen lehnen wir deshalb dieses Gesetz ab:
- Wenn der Bildungsrat vom Regierungsrat ernannt würde, dann ist das Auswahlprozedere der Oeffentlichkeit entzogen. Ohne Oeffentlichkeit gibt es aber keine Demokratie. Eine verwaltungsinterne Ernennung ist nicht transparent. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die bisher praktizierte öffentliche Wahl dieses Rats durch den Kantonsrat abzuschaffen.
- Wenn der Bildungsrat vom Regierungsrat ernannt würde, dann wird dieses Gremium per Definitionem einseitig verwaltungslastig. Es ist ohnehin schon so, dass in der Bildungspolitik die Bildungsverwaltung einen sehr grossen Einfluss hat. Es widerspricht dem demokratischen Grundsatz der Machtverteilung, wenn zentrale Funktionen einseitig bei der Verwaltung und bei der Exekutive konzentriert werden.
- Wenn der Bildungsrat vom Regierungsrat ernannt würde, dann bleibt diese Wahl genauso politisch wie sie das auch bisher war. Der Regierungsrat ist nämlich auch politisch zusammengesetzt. Der entscheidende Nachteil bei dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ernennungsverfahren ist jedoch die völlige Intransparanz der Auswahl. Dadurch wird ein Intrigenspiel hinter den Kulissen geradezu provoziert. In einer Demokratie sollten aber wichtige Wahlprozesse tranparent und öffentlich sein.
- Wenn der Bildungsrat vom Regierungsrat ernannt würde, dann müsste der Regierungsrat wider besseres eigenes Wissen ein Verfahren anwenden, das der Sache nicht adäquat ist. Der Regierungsrat und vor allem auch Herr Regierungsrat Buschor hat sich im Kantonsrat dezidiert gegen die Abschaffung der demokratischen Legitimation des Bildungsrats ausgesprochen.
- Wenn der Bildungsrat vom Regierungsrat ernannt würde, dann käme eine verfehlte Konzeption zum Zuge, welche auf einer haarspalterischen Unterscheidung einer knappen Kantonsratsmehrheit beruht. Es ist eine grundsätzlich falsche Annahme, wenn gesagt wird, dass im Bildungsrat nur sogenannt "strategische" Entscheidungen gefällt würden. Dass die Grenze zwischen strategischen und operativen Entscheiden fliessend ist, wird gerade durch die Erfahrung und die Arbeit des bisherigen Erziehungsrats und des bisherigen Berufsbildungsrats bestätigt. Abstrakte strategische Entscheide gibt es nicht. Das ist eine reine Fiktion.
Man muss sich wohl zu recht fragen, warum eine gewisse Mehrheit von Kantonsräten einer derartigen Verschlechterung des Gesetzentwurfs zugestimmt hat. Es ist in diesem Falle leider zu vermuten, dass sich gewisse Kantonsräte auf billige Art von Ihren Aufgaben drücken wollen. Gerade die Bildungspolitik ist für die Gegenwart und die Zukunft unseres Kantons sehr wichtig. Es ist nicht einzusehen, warum diese Politik nicht in einem demokratischen, öffentlich gewählten und transparenten Gremium entschieden werden soll. Die von der besagten Knatonsratsmehrheit getroffene Fehlentscheidung muss korrigiert werden, weil es nicht angeht, dass die Bildungspolitik im Kanton Zürich rein technokratisch und verwaltungsintern abgehandelt wird.
Zürich, November 1998, LKB